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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Auch Scania zu Rekordbuße von ca. 880 Mio. € verurteilt. Auch Scania-LKW-Käufer können Schadensersatz prüfen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 790 Wörter · 473 Aufrufe

In Sachen LKW-Kartell weist die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei aus Berlin und Hamburg darauf hin, dass nun auch der LKW-Hersteller Scania zu einer Rekordbuße von 880 Millionen Euro verurteilt wurde wegen über 14 Jahre statt gefundener illegaler Preisabsprachen mit anderen LKW-Herstellern.

Das gab die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Verstager am Mittwoch in Brüssel bekannt, die Entscheidung der EU-Kommission ist wohl nicht rechtskräftig.

Der hier tätige Rechtsanwalt dessen Kanzlei bereits zahlreiche betroffene Unternehmen aus Deutschland und dem Ausland mit ca. 5 - 2.000 LKW´s pro Unternehmen vertritt, hierzu:

"Meiner Ansicht nach können somit auch LKW-Käufer, die LKW´s des Herstellers Scania gekauft oder geleast haben, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Scania geltend machen, der Schaden der Betroffenen dürfte auch hier bei ca. 10- 15 % des jeweiligen Verkaufspreises pro LKW liegen."

Bei einem durchschnittlichen LKW-Preis von ca. 85.000,- € könnte der Schaden pro LKW somit bei ca. 8.500,- 12.000,- € liegen, was immer im Einzelfall überprüft werden muss.

Bereits im Jahr 2016 hatten die weiteren LKW-Hersteller Daimler, Volvo/Renauls, Iveco und DAF einen Vergleich mit der Brüsseler Wettbewerbsbehörde geschlossen, bei dem sie 2,93 Mrd. Euro an Strafe bezahlen mussten. MAN kam in den Genuss der Kronzeugenregelung, da es das Kartell angezeigt hatte.

Da Scania die Zusammenarbeit verweigerte, erhielt es daher keinen Strafnachlass.

Im LKW-Kartell gibt es auch für Betroffene die Möglichkeit, dass Prozessfinanzierer alle Kosten übernehmen.

Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei arbeitet hier z.B. mit 2 renommierten Prozessfinanzierern zusammen, die bereits LKW-Kartell-Klagen für etliche Unternehmen finanziert haben und auch die Gutachterkosten finanzieren, sodass die Betroffenen auch qualifizierte Gutachten vorlegen können, in denen der Schaden qualifiziert berechnet wurde.

Der Anwalt hierzu: "Denn ohne qualifiziertes Gutachten mit wettbewerbsökonomischem Teil und individuellem Teil auf Firmenebene wird es für die Geschädigten meiner Ansicht nach sehr schwierig, ihren konkreten Schaden nachzuweisen, was es den Kartellanten leicht machen könnte, die Schäden zu bestreiten. Dies sollte unbedingt vermieden werden."

Allerdings sollten Betroffene des LKW-Kartells, also auch Käufer von LKW´s des Herstellers Scania, die mögliche Verjährung beachten, da bereits im Dezember für diverse Ansprüche von Betroffenen gegen diverse LKW-Hersteller aus früheren Jahren Verjährung einzutreten droht. Eventuell haben LKW-Kartell-Betroffene des Herstellers Scania hier noch länger Zeit, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, aber Eile ist in jedem Fall geboten.

Betroffene Unternehmen und Kommunen des LKW-Kartells, also auch Betroffene, die LKW´s des Herstellers Scania erworben haben, sollten also keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche umgehend prüfen zu lassen und dann auch durchzusetzen.

Betroffene LKW-Käufer oder Leasingnehmer können sich gerne umgehend der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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