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ApolloProScreen: Anleger sollen wieder zahlen.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 397 Wörter · 355 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Die Anleger des Apollo Filmfonds ApolloProScreen dürften sich so langsam wie in einer schlechten und überflüssigen Fortsetzung fühlen. Offenbar werden sie wieder zu Zahlungen an die Fondsgesellschaft und zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen aufgefordert.

,,Eine Erfolgsgeschichte war die Beteiligung an dem Filmfonds ApolloProScreen ohnehin nicht. Doch nun scheint es immer dicker zu kommen. Um nicht noch weitere finanzielle Verluste zu erleiden, sollten die Anleger den Zahlungsaufforderungen nicht einfach nachkommen, sondern unbedingt anwaltlichen Rat einholen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der erfahrene Rechtsanwalt empfiehlt im Einzelfall zu prüfen, ob noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dies sollte aber umgehend geschehen, da mögliche Forderungen bereits verjährt sein könnten oder demnächst verjähren. Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Dazu zählt u.a. das Totalverlust-Risiko.

Cäsar-Preller: ,,Unserer Erfahrung nach wurden die Risiken im Beratungsgespräch häufig bewusst verschwiegen und stattdessen dem Anleger eine trügerische Sicherheit vermittelt. Ist die Risiko-Aufklärung ausgeblieben, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Solche Schadensersatzansprüche können ggfs. auch mit den Forderungen, die aktuell auf die Anleger zukommen, aufgerechnet werden."

Schadensersatzansprüche können zudem auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apollo Medienfonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. 01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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