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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Achtung Falschinformation

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 616 Wörter · 435 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Das Internet hat Verbrauchern scheinbar umfassenden Zugang zu finanziellen Informationen und günstigen Möglichkeiten der Geldanlage verschafft. Jedoch scheint das Internet mit eben solchen Informationen in einem nicht zu unterschätzenden Maße auch finanzielle Betrügereien zu fördern. Dies führt dazu, dass Verbraucher sich bei ihrer Kapitalanlage oft in falscher Sicherheit wiegen.

Da werden zum Beispiel Aktien in online-Rundschreiben, Internetforen und auf diversen Homepages gefördert, Kurse hochgetrieben, Kasse gemacht und Aktien zum Absturz gebracht. Die Abkassierer sind in der Anonymität des weltweiten Netzes meist nicht zu fassen. Der Schlüsselfaktor warum dieser Internet Betrug so rasant wächst, begründet sich in der Unwissenheit der Investoren. Wenn Anleger ihre Investitionsentscheidungen nicht auf Grund der Internet-Gerüchteküche treffen würden, würden sie auch nicht reihenweise auf solche Anlagebetrügereien hereinfallen.

Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.

Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden. Soweit der BSZ e.V.über entsprechende Informationen verfügt, stellt er diese seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung.

Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.

Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.

Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden. Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Beitrag gibt den Sach- und Rechtsstand zum 01.12.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, insbesondere durch obergerichtliche Rechtsprechung, können zu einer anderen Einschätzung führen.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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