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300. Fondsschiff pleite!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 278 Wörter · 486 Aufrufe

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jens Graf: "Fragwürdiges Jubiläum und Debakel provisionsgetriebener Beratung."

Manager magazin online berichtet am 26.11.2013 unter der Überschrift "Das 300. Schiff ist pleite, Anleger verlieren Milliarden" (http://url9.de/PwP ) vom Fortgang der Insolvenzfälle in der Schifffahrt.

Die traurige Rekordmarke soll der Mehrzweckfrachter MS Julietta von HCI Capital gerissen haben.

Der Artikel zeigt auf, dass seit Beginn der Schifffahrtskrise 2008 Privatanleger mit Fondsbeteiligungen durch Schiffspleiten bereits mehr als vier Milliarden Euro Verluste erlitten haben, zuzüglich weiterer Einbußen aus Notverkäufen ebenfalls in Milliardenhöhe. Das Ende der Fahnenstange sei damit aber noch lange nicht erreicht. Die HSH Nordbank gehe sogar davon aus, dass sich die Schlagzahl bei Insolvenzen in den kommenden Jahren noch erhöhen wird.

Es bleibt damit für geschädigte Anleger das Gebot der Stunde, nach Alternativen zu suchen, statt weiter an den Anlagen festzuhalten. Der ertragreichste Weg zum "Ausstieg" ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. November 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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