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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Zwei OLG bestätigen: Widerrufsbelehrung der DKB fehlerhaft.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 935 Wörter · 461 Aufrufe

Auch heute noch kann durch einen Darlehenswiderruf Geld gespart werden.

Die Deutsche Kreditbank AG hat bereits mindestens zwei OLG-Urteile kassiert, die sich mit von der Bank verwendeten Widerrufsbelehrungen auseinander gesetzt haben und die übereinstimmend zu dem Ergebnis kamen, dass die jeweilige Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Im Text war die Rede davon, dass die Widerrufsfrist „frühestens“ mit Erhalt der Widerrufsbelehrung zu laufen beginne. Eine solche Formulierung ist nicht hinreichend deutlich, da der Darlehensnehmer nicht erkennen kann, wann exakt seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt.

Noch gilt: Ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so beginnt das Widerrufsrecht nicht zu laufen und ein Darlehensnehmer kann sein Widerrufsrecht auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages noch ausüben. Vorteil für den Darlehensnehmer: Er kann sich ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen von dem deutlich höhere Zinsen aufweisenden alten Darlehensvertrag lösen und durch eine Umschuldung das aktuell historisch günstige Zinsniveau nutzen, was ihm im Einzelfall eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro bringen kann.

„Leider soll sich dies nun ändern, da der Gesetzgeber plant, die Widerrufsmöglichkeit bei bestehenden Darlehensverträgen nur noch bis zum 21.06.2016 zuzulassen“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz. Verbrauchern, deren Darlehensverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen, bleibt daher wohl nicht mehr viel Zeit, um ihre Rechte geltend zu machen, so Rechtsanwalt Kainz weiter.

Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, zumindest derzeit noch die Möglichkeit offen steht, sich durch Widerruf vom Darlehensvertrag zu lösen. Leider wird diese Widerrufsmöglichkeit wohl durch ein entsprechendes Gesetz zu Fall gebracht werden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Verbraucher nach Inkrafttreten des entsprechendes Gesetzes bei schon bestehenden Darlehensverträgen nur noch drei Monate Zeit haben, von seinem möglicherweise noch bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Bislang ist geplant, dass das entsprechende Gesetz zum 21.03.2016 in Kraft treten wird. Altverträge wären in diesem Fall wohl nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar.

Rechtsanwalt Alexander Kainz, der zahlreiche dieser Fälle betreut, weist darauf hin, dass auch in vielen Fällen, in denen das Darlehen bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert und damit Geld gespart werden kann. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, die von der Bank gezogenen Nutzungen zu verlangen.

Die Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Bankkunden – gerade auch im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung – nicht länger abzuwarten, sondern zeitnah die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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