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Xdirekt Bank insolvent

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 400 Wörter · 468 Aufrufe

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Donnerstag, den 3. Januar 2013, beim Amtsgericht Duisburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FXdirekt Bank AG gestellt. Das Amtsgericht Duisburg ordnete am 9. Januar 2013 ein vorläufiges Insolvenzverfahren an.

Es wurde Rechtsanwalt Axel Schwentker, Oberhausen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Daraufhin hat die BaFin das am 21. Dezember 2012 erlassene Zahlungs- und Veräußerungsverbot (Moratorium) wieder aufgehoben.

Die BaFin hat am 22. Januar 2013 den Entschädigungsfall für die FXdirekt Bank AG, Oberhausen, festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage sei, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Auch bestünden keine Aussicht auf eine spätere Rückzahlung oder Erfüllung, so die BaFin.

Die FXdirekt Bank AG ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Dadurch sind die die auf Euro lautenden Verbindlichkeiten der FXdirekt Bank aus Wertpapiergeschäften gegenüber ihren Kunden bis zu einer Höhe von 90 %, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 20.000 EUR, abgesichert. Mit der jetzigen Feststellung des Entschädigungsfalls liegen die Voraussetzungen dafür vor, dass die EdW die Kunden der FXdirekt Bank AG entschädigen kann. Erfahrungsgemäß wird die EdW in Kürze Kontakt zu den Kunden aufnehmen und zur Anmeldung der Forderungen auffordern.

Problematisch wird es für Kunden, deren Konten nicht auf Euro oder europäische Währungen lauten. Denn diese sind durch die Einlagensicherung nicht abgesichert. Gleiches gilt für Beträge über 20.000 Euro. Selbst Kunden, deren Einlagen bis 20.000 Euro abgesichert sind, verlieren zunächst 10 Prozent ihrer Forderung. Entsprechende Forderungen der Kunden sollten im Insolvenzverfahren angemeldet werden.

,,Zudem muss unbedingt geprüft werden, ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche bestehen, um den entstandenen Schaden weiter zu begrenzen, meint" . BSZ e.V Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern & Kollegen.

Demnach bestehen für die Anleger gute Gründe sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt über die ihm zustehenden Ansprüche beraten zu lassen.

Es bestehen daher gute Gründe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Xdirekt Bank" beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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