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Wohnungsleerstand bringt für Schrottimmobilien Mehrkosten

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 597 Wörter · 354 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Auch für Schrottimmobilien ein Thema: Wer zahlt die Mehrkosten, die durch Wohnungsleerstand entstehen?

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Umlage von Warmwasserkosten auf den Mieter im Falle eines hohen Wohnungsleerstands in einem Mehrfamilienhausbeschäftigt und damit auch die Frage geklärt, ob ein durch welche Gründe auch immer bedingter Leerstand und die damit verbundenen Kosten den verbleibenden Mietern angelastet werden darf. Die Klage war in Karlsruhe gelandet, weil sich Mieter und Vermieter nicht darüber einigen konnten, ob im speziellen Fall Warmwasserkosten nach angefallenen Kosten oder nach genutzten Quadratmetern berechnet werden dürfen. In den Vorinstanzen war die Sache unentschieden ausgegangen, das Landgericht hatte die Klage der Wohnungseigentümerin zwar abgewiesen, aber eine Revision vor dem BGH zugelassen.

Das Gericht gab der Klage statt: Auch bei hohen Leerständen bleibt es grundsätzlich bei der gesetzlich vorgegebenen Abrechnung, wonach die Kosten zu mindestens 50 % nach Verbrauch umzulegen sind. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt eine analoge Anwendung von § 9a HeizkostenV nicht in Betracht, denn die in § 9a HeizkostenV geregelten Fälle, in denen aus zwingenden technischen Gründen eine Verbrauchserfassung nicht möglich ist, sind mit dem hier in Rede stehenden Fall einer jetzt unwirtschaftlich arbeitenden Heizungsanlage nicht vergleichbar.

Allerdings müssten derartigen "Verwerfungen" durch extreme Leerstände berücksichtigt werden, da eine angemessene und als gerecht empfundene Kostenverteilung nach Meinung des BGH nicht mehr gegeben ist. Die Richter empfehlen eine nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) abzuleitende Anspruchsbegrenzung. BSZ e,V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden: "Auch wenn der Vermieterklage stattgegeben wurde hat der BGH ein durchaus mieterfreundliches Urteil gefällt, denn er sagt klar und deutlich, dass über die 50/50-Regel hinaus eine individuelle Berücksichtigung von großen Leerständen stattfinden müsse."

Für den Fachanwalt- für Bank- und Kapitalmarktrecht ist die Angelegenheit auch ein typisches Problem so genannter Schrottimmobilien: "Diese Objekt haben mit hohen Leerständen zu kämpfen, die das Minus der Investoren von Tag zu Tag vergrößern." Das aktuelle Urteil zeigt, dass Kosten nicht pauschal auf die verbliebenen Mieter umgelegt werden können. Besitzer von Schrottimmobilien sollten sich für eventuell mögliche Rückabwicklungen der Kapitalanlage an einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=651bbd38f4570a2a1451c52c0d298116

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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