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Wölbern Fonds Frankreich 01.: OLG Celle bestätigt Haftung der Hildesheimer Sparkasse.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 634 Wörter · 610 Aufrufe
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Wölbern Fonds Frankreich 01.: OLG Celle bestätigt Haftung der Hildesheimer Sparkasse. Im Zusammenhang mit der Vermittlung des Wölbern Fonds Frankreich 01.

Die Sparkasse hat einen Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung des S.C.I. Erste IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich falsch beraten. Und muss jetzt zahlen. Die Entscheidung hat nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten Matthias Gröpper und Christian Hensel grundsätzliche Bedeutung.

Das Cellenser Oberlandesgericht bestätigte das Urteil gegen die Hildesheimer Sparkasse. Die hat nämlich einen Kunden falsch beraten. Im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Beteiligung an einem französischen Immobilienfonds.

Der Fonds, die S.C.I. Erste IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich, erwarb und betrieb eine Pariser Gewerbeimmobilie. Und die Rechtsform hat's in sich, sagt der Anlegeranwalt Matthias Gröpper. "Im Prospekt haben die behauptet, dass es sich bei der Societe Civile Immobiliare, der S.C.I., um ein übliches Investitionsvehikel für Immobilientransaktionen in Frankreich handelt. Und unterschlagen, dass die Anleger für die Verbindlichkeiten des Fonds mit dem Privatvermögen haften. Unbegrenzt."

Das findet der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Hensel unerträglich. Denn die meisten Betroffenen sind nach seiner Einschätzung sicherheitsorientierte Kapitalanleger gewesen. Und nachdem der ehemalige Wölbern Chef Schulte, der sitzt in Untersuchungshaft, Gelder des Fonds veruntreut hatte, müssen die jetzt im Zweifel für die Verbindlichkeiten des Fonds haften.

Viele Finanzdienstleister haben dieses Investitionsvehikel Kunden vermittelt. Ohne auf die erheblichen Provisionsgewinne hinzuweisen, die für spekulative Investments von den Emittentinnen gezahlt werden. Mit Folgen. "Die Instanzgerichte haben, zuletzt bekräftigend in der mündlichen Verhandlung am 08.04.2015, in der Sache klargestellt, dass der Kunde auf die Annahme der Zuwendungen hingewiesen werden muss. Um den daraus folgenden Interessenkonflikt offen zu legen. Das hatte die Sparkasse nicht getan. Mit weitreichenden Folgen. Sie muss jetzt," sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "dem Anleger alles, was er gezahlt hat, erstatten. Mit Zinsen."

Das Oberlandesgericht hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent umgesetzt. Denn der XI. Zivilsenat hatte schon vor ein paar Jahren ausgeführt, dass Banken und Sparkassen die Kunden darauf hinweisen müssen, dass und was sie kassieren. Um den daraus folgenden Interessenkonflikt offenzulegen (BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05).

Diese Entscheidung, meint Rechtsanwalt Hensel, ist grundsätzlich. "Die meisten Betroffenen," schätzt der BSZ e.V. Anlegeranwalt, "sind damals nicht auf die Annahme der Zuwendungen hingewiesen worden. Und in dem Fall können die alles zurückholen."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wölbern-Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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