Wie die Mutter so die Tochter. Nach der Insolvenz der KTG Agrar SE ist nun auch die NOA Naturoel Anklam AG pleite.
Wie die Mutter so die Tochter. Nach der Insolvenz der KTG Agrar SE ist nun auch die NOA Naturoel Anklam AG pleite.
Wie die KTG Agrar mitteilt, hat das Tochterunternehmen am 17. August Insolvenzantrag beim Amtsgericht Stralsund eingereicht. Auslöser für den Insolvenzantrag soll demnach eine strittige Steuernachforderung gewesen sein.
Wie die KTG Agrar weiter mitteilte, hielt sie über Eigenkapital, Genussrechte und Darlehen 100 Prozent an der NOA Naturoel Anklam AG und hat insgesamt rund 1,9 Millionen Euro investiert. „Das Geld dürfte vermutlich weg sein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.
Es ist ein weiterer Mosaikstein in den Ereignissen rund um die KTG Agrar SE. Anleger der beiden Mittelstandsanleihen Biowertpapier II und III haben insgesamt rund 342 Millionen Euro in das insolvente Agrarunternehmen gesteckt und stehen nach wie vor der bangen Frage, ob und wie viel sie von ihrem Geld wiedersehen werden. „Vermutlich wird Anfang September das reguläre Insolvenzverfahren über die KTG Agrar eröffnet. Dann dürfte es bald auch mehr Klarheit zu der Zukunft des Unternehmens geben“, so Cäsar-Preller.
Allerdings sei zu befürchten, dass sich die Anleger auf massive Einschnitte einstellen müssen. Schon im Oktober wären die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III fällig, im kommenden Sommer müsste die andere Anleihe komplett zurückgezahlt werden. „Dazu wird es wohl nicht kommen. Wenn die KTG Agrar SE saniert werden soll, werden die Anleger wohl auch einen Teil dazu beitragen sollen, indem sie, zumindest zum Teil, auf Forderungen verzichten oder die Laufzeiten der Anleihen verlängert werden sollen“, befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Allerdings besteht für die Anleger auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Forderungen können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Cäsar-Preller: „Aufklärungsbedürftig dürfte in meinen Augen auch die Tatsache gewesen sein, dass der damalige KTG-Vorstand Hofreiter schon mehrfach in Insolvenzen verwickelt war. Dieser Umstand ist meiner Meinung nach dazu geeignet, das Vertrauen der Anleger in die handelnden Personen zu erschüttern, so dass sie auch darüber hätten informiert werden müssen.“
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=3517711daa42c959442b29151e911662
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
https://dieburgcity.wordpress.com/in-unterstuetzerliste-eintragen
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.