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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Widerspruch von Lebensversicherungen auch bei gekündigten Policen möglich

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 794 Wörter · 333 Aufrufe

Mit einer Reihe von Urteilen hat der Bundesgerichtshof den Verbrauchern beim Widerspruch von Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen den Rücken gestärkt.

Vielfach ist der Widerspruch auch dann noch möglich, wenn die Police bereits vorzeitig gekündigt wurde. „Durch den nachträglichen Widerspruch erhalten die Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich Geld von dem Versicherer zurückholen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Dass der Widerspruch einer gekündigten Lebensversicherung oder Rentenversicherung immer noch möglich ist, belegt ein Urteil des BGH vom 11. Mai 2016 (Az.: IV ZR 229/14). In dem Fall hatte eine Verbraucherin im Jahr 1998 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Im Juli 2009 kündigte sie die Police vorzeitig und erhielt vom Versicherer den Rückkaufswert. Etwa ein Jahr später erklärte die Frau den Widerspruch und verlangte vom Versicherungsunternehmen die geleisteten Prämien zurück. Der BGH gab ihr Recht. Denn die Verbraucherin hatte keine Widerspruchsbelehrung erhalten. Dadurch sei die Frist zum Widerspruch nie in Gang gesetzt worden, sodass die Police auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden konnte. Dem stehe auch nicht entgegen, wenn die Police bereits gekündigt wurde oder beide Parteien ihre Leistungen erbracht haben, so der BGH.

„Die Widerspruchsfrist wird dann nicht in Lauf gesetzt, wenn die Widerspruchsbelehrung fehlt oder nicht ordnungsgemäß ist. Ebenso muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen vollständig erhalten haben“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Anders als bei einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer bei einem erfolgreichen Widerspruch die geleisteten Versicherungsbeiträge vollständig zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz kann der Versicherer einen Abschlag einbehalten. „Daher ist der Widerspruch in der Regel deutlich lukrativer als die Kündigung der Lebensversicherung. Der Unterschied kann schnell mehrere tausend Euro ausmachen“, so Rechtsanwältin Gaber.

Viele Lebens- bzw. Rentenversicherungen werden vorzeitig wieder gekündigt. Dabei zahlen die Verbraucher meistens drauf, da sie nur den Rückkaufswert erhalten. „Durch den nachträglichen Widerspruch besteht aber die Möglichkeit, sich die Differenz von den Versicherungsunternehmen wieder zurückzuholen“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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