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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Widerspruch Lebensversicherung: Bei Nachbelehrung rechtzeitig widerrufen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.083 Wörter · 333 Aufrufe

Ebenso wie Banken und Sparkassen bei Darlehensverträgen haben auch Versicherungsunternehmen bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet.

In beiden Fällen können Verbraucher davon profitieren und den Widerruf erklären. Gravierender Unterschied: Bei Lebens- und Rentenversicherungen sticht der Widerrufsjoker nach wie vor, während bei Verbraucherdarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, das sog „ewige Widerrufsrecht“ am 21. Juni 2016 abgelaufen ist.

„Offenbar haben einige Versicherer aber aus den Fehlern der Banken gelernt und verschicken Nachbelehrungen. Dann ist für Verbraucher, die ihre Lebensversicherungen widerrufen möchten, Eile geboten. Denn mit dem Erhalt der Nachbelehrung läuft die in der Regel 14-tägige Widerrufsfrist“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Der Widerspruch der Lebensversicherung oder Rentenversicherung kann sich aus verschiedenen Gründen für den Verbraucher lohnen. Denn in der Regel erhält er dabei deutlich mehr Geld zurück als bei einer vorzeitigen Kündigung der Police, da der Versicherer dann nur den Rückkaufswert auszahlt. Mehr noch: „Selbst wenn die Lebens- oder Rentenversicherung schon gekündigt und der Rückkaufswert bereits ausgezahlt wurde, kann der Widerspruch noch möglich sein“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Nach einem erfolgreichen Widerspruch erhält der Verbraucher seine geleisteten Prämien fast vollständig zurück. Nur für den gewährten Versicherungsschutz kann der Versicherer einen gewissen Betrag einbehalten. Abschluss- oder Verwaltungskosten sind aber ausschließlich vom Versicherungsunternehmen zu tragen. Rechtsanwalt Kanz: „Der Unterschied zwischen Rückkaufswert und der Rückabwicklung der Police kann sich schnell in vierstelligen Geldbeträgen ausdrücken.“

Der Widerspruch einer Lebens- oder Rentenversicherung ist dann möglich, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde oder nicht alle notwendigen Informationen erhalten hat. Besonders häufig ist dies bei Versicherungen der Fall, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Aber auch bei anderen Policen wurde der Verbraucher nicht immer ordnungsgemäß belehrt, sodass der Widerspruch möglich sein kann.

Für die Verbraucher ist es zumeist nicht ersichtlich, ob der Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung möglich ist und ob er Sinn macht.

Auch Sie wollen Ihren Vertrag professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

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