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Widerrufsrecht schnell zu Ende- Gesetzliche Regelung soll kommen - handeln Sie schnell

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 754 Wörter · 407 Aufrufe

Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung soll 2016 erlöschen. Aktuell galt dieses Recht von Kreditkunden unbefristet.

Betroffen sind bestehende Kreditvertäge, in denen es um ein Kreditvolumen von ca. 1,6 Billionen Euro geht.

Der Widerruf solcher Verträge macht Mühe – bringt aber viel Geld (Widerrufsjoker einsetzen). Erfolgreiche Kreditkunden können mit einigen tausend Euro bis zu Zehntausend Euro rechnen. Jetzt läuft die Zeit schnell ab. Fachanwälte und Verbraucherschützer sagen, was Kreditnehmer sofort tun sollten.

Rechtlicher Hintergrund zum Widerruf: Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen mit einem oder der mehreren Fehlern fehlerhaft. Kreditnehmer können diese Kreditverträge auch heute noch widerrufen.

Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Bisheriger Rekord von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens geprüfter Immobilienkreditverträge waren 170.000 Euro.

Es gibt bei test.de und finanztipp.de Listen mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen: Es geht um die hohen Vorfälligkeitsentschädigungen (10 %) (Vorfälligkeitskiller) . Weitere 5 % p.a. Zinsen kommen noch dazu.

Der Gesetzgeber arbeitet seit Monaten an einer Gesetzesänderung. Es muss die Richtlinie der EU zu Wohnimmobilienkrediten umgesetzt werden.

Im offiziellen Gesetzentwurf von September 2015 gab es noch keine Einschränkungen des Widerrufsrechts, wie sie die Bankenverbände seit langem fordern.

Doch aktuell ist bekannt geworden: Die Bundesregierung will eine Einschränkung des aktuellen „ewigen“ Widerrufsrechts. Bundesministerien haben nach Erkenntnissen von Verbraucherschützern dem Bundestag bereits einen entsprechenden Entwurf geliefert. Danach soll das Widerrufsrecht bei von Oktober 2002 bis Juni 2010 geschlossenen Kreditverträgen am 21. Juni 2016 erlöschen. Verbraucherschützer befürchten: Das werden Bundestag und Bundesrat auch so beschließen.

Betroffene sind jetzt unter Zeitdruck

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Ulrich Kelber (SPD) erklärte, dass Betroffene jetzt noch über ein halbes Jahr lang prüfen könnten, ob die Widerrufsbelehrung in den damaligen Verträgen fehlerhaft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Das klingt nach einer großzügigen Regelung. Tatsäch­lich aber braucht der Widerruf eines Kreditvertrags einige Zeit und Vorbereitung. Die Monate bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gehen schnell vorbei.

Folgendes sollten Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, sofort tun:

Vertragsunterlagen. Suchen Sie die Vertragsunterlagen heraus. Lassen Sie einen in Widerrufsfällen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Widerrufsbelehrung prüfen.

Anschlusskredit. Prüfen Sie, ob und wie viel Geld Sie brauchen, um die Bank, Sparkasse oder Volksbank nach Widerruf auszubezahlen. Wenn Sie einen Anschluss­kredit brauchen, holen Sie konkrete Angebote ein. Die müssen nicht unbedingt rechtlich verbindlich sein. Wenn Sie alle Fragen korrekt beantworten, sind auch unverbindliche Angebote in aller Regel verlässlich.

Abgewickelte Verträge. Sie können Ihren Kreditvertrag auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abgelöst ist. Der Vertrag ist rückabzuwickeln. Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank, Sparkasse oder Volksbank Ihnen diese zu erstatten und herauszugeben, was sie mit ihrem Geld erwirtschaftet hat.

Sie sollten jetzt umgehen handeln! Raus aus den alten Kreditverträgen!

Zur Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung beizutreten. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen / Vorfälligkeitsentschädigung / Umschuldung ist die Erstberatung kostenlos.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Steff

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