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WIDERRUFSJOKER STICHT BEI LEBENSVERSICHERUNGEN UND RENTENVERSICHERUNGEN

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.063 Wörter · 247 Aufrufe

Lohnt sich die Lebensversicherung überhaupt noch? Diese Frage wird sich so mancher Versicherungsnehmer angesichts sinkender Zinsen schon gestellt haben. Bevor die Police aber gekündigt wird, kann auch über die Möglichkeit des Widerrufs nachgedacht werden. Denn der spült in der Regel deutlich mehr Geld in die Taschen des Verbrauchers als die vorzeitige Kündigung.

„Bei der Kündigung erhält der Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert zurück. Beim erfolgreichen Widerruf muss das Versicherungsunternehmen hingegen die geleisteten Prämien komplett zurückzahlen. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz kann ein gewisser Betrag abgezogen werden. Verwaltungskosten dürfen aber nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden. Der Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf kann für den Verbraucher mehrere tausend Euro betragen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Der Widerruf einer Lebensversicherung ist dann möglich, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde oder er nicht alle Vertragsunterlagen und Verbraucherinformationen rechtzeitig erhalten hat. Dadurch wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. „Ähnlich wie bei Darlehensverträgen wurden die Verbraucher auch beim Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen häufig nicht korrekt informiert. Und: Der Widerrufsjoker sticht bei Lebens- und Rentenversicherungen noch immer“, so Rechtsanwalt Kanz.

Selbst wenn die Police bereits gekündigt wurde, steht das einem erfolgreichen nachträglichen Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung nicht entgegen. Im Erfolgsfall erhält der Verbraucher dann noch einen finanziellen Nachschlag.

Grundsätzlich ist der Widerruf der Lebensversicherung möglich, wenn der Versicherungsnehmer die Vertragsunterlagen und Verbraucherinformationen nicht vollständig erhalten hat oder die Widerspruchsbelehrung nicht ordnungsgemäß war. Inhaltliche und formale Abweichungen können zu einer solch fehlerhaften Belehrung führen. Für den Verbraucher ist es allerdings nicht leicht zu erkennen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf gegeben sind. Deshalb bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Fördermitglidern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung eine kostenlose Erstprüfung an.
Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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