WIDERRUF VON IMMOBILIENFINANZIERUNGEN: WIDERRUFSJOKER STICHT NOCH IMMER
Auch nach dem 21. Juni 2016 ist der Widerrufsjoker noch putzmunter. Banken und Sparkassen werden gehofft haben, dass sich mit diesem Datum der Widerruf von Immobiliendarlehen erledigt hat. Dem ist aber nicht so.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt kennt die Gründe, warum der Widerrufsjoker immer noch so präsent ist. Einerseits haben wahrscheinlich tausende Verbraucher ihr zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen noch fristgerecht widerrufen. Die Widerrufe müssen nun von den Banken und Sparkassen bearbeitet werden. „Es wäre naiv, zu glauben, dass die Widerrufe problemlos anerkannt werden. Viele Kreditinstitute werden nach wie vor behaupten, dass ihre Widerrufsbelehrungen einwandfrei seien oder das Widerrufsrecht verwirkt bzw. rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden sei. Dass diese Position in vielen Fällen rechtlich nicht haltbar ist, wissen die Kreditinstitute selbst. Aber wer sich nicht gegen einen ablehnenden Bescheid wehrt, zieht dann den Kürzeren“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Banken ihren Kunden Vergleichsangebote machen, z.B. den laufenden Kreditvertrag an das heutige Zinsniveau anpassen. „Auch dann ist Vorsicht geboten. Unter Umständen verlieren die Verbraucher immer noch viel Geld, wenn sie auf so ein Angebot eingehen. Es ist ratsam, den eigenen Vorstellungen noch einmal Nachdruck zu verleihen. Mit anwaltlicher Unterstützung sind die Erfolgsaussichten in der Regel größer“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt.
Weiterhin Arbeit dürften den Banken auch Widerrufe von seit dem 11. Juni 2010 geschlossenen Baufinanzierungen bescheren. Auch hier sticht der Widerrufsjoker, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. So kommt es z.B. häufiger vor, dass die Bank die falschen Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung gemacht hat. Entsprechende Gerichtsurteile liegen bereits vor. Bei diesen Darlehen sticht der Widerrufsjoker nach wie vor. Die Widerrufsfrist ist noch nicht abgelaufen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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