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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Widerruf: So kommen Sie aus teuren Krediten raus.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 618 Wörter · 335 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Das Handelsblatt bricht für Kreditnehmer eine Lanze. Sie rät: "Baufinanzierung, weg mit den teuren Verträgen". Und empfiehlt den Kreditnehmern, die Chance prüfen zu lassen, teure Altverträge prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu widerrufen. Mit Tipps vom BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Dirk-Andreas Hengst.

Das Handelsblatt rät Verbrauchern im Tool der Woche, die Widerrufschancen von teuren Finanzierungen anwaltlich prüfen zu lassen. Die renommierte Wirtschaftszeitung weist darauf hin, dass Betroffene viel Geld sparen können, wenn sie ältere Verträge rückabwickeln. Denn auf dem historisch niedrigen Zinsniveau , die Zeitung berichtet von Angeboten in Höhe von 1,51%/ Jahr, können die Kreditnehmer ihren wirtschaftlichen Handlungsspielraum ganz erheblich verbessern.

Wegen der oft langen Laufzeiten wird bei der vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags aber eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig; der Kreditnehmer muss der Bank den entgangenen Gewinn aus dem Finanzierungsvertrag ersetzen. Deshalb macht eine billigere neue Finanzierung meistens nur Sinn, wenn der Vorfälligkeitsanspruch der Kreditgeberin ausgeschlossen wird. Beispielsweise durch den Widerruf des Kreditvertrags. "Und die Vorfälligkeitsentschädigung," sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "wird oft falsch berechnet. Die Banken berücksichtigen beispielsweise auffallend oft nicht das Sondertilgungsrecht des Kunden. Das schreckt viele Betroffene grundlos ab."

Das Handelsblatt zitiert Herrn Rechtsanwalt Dirk-Andreas Hengst. Der weist daraufhin: „Die Vorfälligkeitsentschädigung kann für viele Kreditnehmer sehr teuer werden“, weiß auch Dirk-Andreas Hengst von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte. Ihm lagen bereits Fälle vor, bei denen Banken Mandanten bis zu dreißig Prozent des Restkapitals in Rechnung stellten. „Unserer Erfahrung nach wird häufig mehr als ein Fünftel des Restsaldos von der Bank erhoben“, so Hengst. Bei 20.000 Euro Restschuld wären dies dann bereits mehr als 4.000 Euro. Allerdings weiß Hengst auch, dass es Banken gern einmal darauf ankommen lassen „ob Kreditnehmer bemerken und reklamieren, dass die Sondertilgung nicht oder nicht vollständig in die Berechnung eingeflossen ist.“

Und Rechtsanwalt Gröpper meint: "Wer diese Chance nicht nutzt, hat selbst schuld. Denn nichts belastet Verbraucher in der Regel so nachhaltig und so lange, wie eine Immobilienfinanzierung. Und mit nichts anderem können die meisten Betroffenen einen so großen Mehrwert schaffen. Wenn sie sich von teuren Finanzierungen trennen und einen billigeren Kredit abschließen."

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen möchte, sollte anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Denn in der Praxis muss man jeden Darlehensvertrag und jede Widerrufsbelehrung individuell prüfen, ob da tatsächlich Fehler drin stecken. Diese Aufgabe kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten übernehmen.

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung Ihres Kreditvertrages durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung".

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=42b90c293e6f4a98ea3468a348618c07

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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