Wenn sich die Steuer sparende Kapitalanlage als leeres Beratergeschwätz outet, ist sofortiger Handlungsbedarf angesagt.
Steuertricks: Für viele Anlageberater ist dies der Königsweg zur Brieftasche der Anleger.
Es gibt immer wieder Menschen die ihren Verstand ausblenden, wenn es darum geht Steuern zu sparen. Für viele Anlageberater ist dies deshalb auch der Königsweg zur Brieftasche der Anleger. Das funktioniert selbst bei Kleinverdienern, bei denen ein steuerlicher Effekt von vorn hinein nicht erreicht werden kann, wundert man sich bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. in Dieburg.
Bei der Steuererklärung wird getrickst und gelogen was das Zeug hält. Wer als Selbständiger zum Beispiel Betriebsausgaben behauptet, die er gar nicht hatte, begeht natürlich Steuerhinterziehung und macht sich strafbar, warnt der BSZ e.V. Die Gefahr der Entdeckung seiner Straftat ist nicht von der Hand zu weisen, denn Finanzbeamte sind üblicherweise nicht dumm. Wie will etwa ein Augsburger Handwerker glaubhaft machen, aus beruflichen Gründen häufig in Hamburg getankt zu haben? Oder wie will ein Leipziger Kneipenbesitzer erklären, weshalb er im beruflichen Interesse jemanden in Köln, Aachen und Freiburg oder wo auch immer bewirtet hat?
Scheinbar ganz Clevere rechnen sich steuerlich so arm, dass einem schier die Tränen kommen könnten. Aber auch das hält der BSZ e.V. für keine gute Idee, und er erklärt auch warum.
Finanzbeamte sind in aller Regel keine Deppen, haben eine solide Ausbildung und - was vielen von uns gar nicht bewusst ist - nehmen am Leben teil, führen Stammtischgespräche, haben Freunde und Verwandte aus allen möglichen Berufen, kurz: Steuerfahnder wissen im allgemeinen, was in der Welt passiert. Und daher wissen Sie auch, dass selbst Künstler (und wer ist das schon?) nicht von Luft und Liebe leben.
Konkret: Wer als Selbständiger glaubt, 20.000 Euro jährlich versteuern zu können, zugleich aber ein teures Auto fährt, aufwändig wohnt und ein Ferienhaus in Südfrankreich unterhält (der Prüfer hat vielleicht eine Überweisung in Ihrer Buchhaltung bemerkt), wird das Interesse von Finanzbeamten - vielleicht gar Steuerfahndern - finden. Das liegt doch auf der Hand.
Bitte bedenken Sie: So wie der Zoll an Grenzen im Auto verstecktes Rauschgift oder Bargeld findet, weil nahezu jedes aus Sicht eines Täters originelle Versteck längst bekannt ist, so findet auch jeder Veranlagungsbeamte (geschweige denn Steuerfahnder) Schwachpunkte Ihrer falschen Steuererklärung, wenn sie unplausibel ist. Wir wollen nicht behaupten, dass jede Steuerhinterziehung aufgedeckt wird. Aber oft fragen wir uns schon, wie naiv Steuerpflichtige daran gehen, wenn es um Steuerersparnis geht.
Der Ratvom BSZ e.V.: Unterschätzen Sie die Finanzverwaltung nicht. Und wenn Sie etwas falsch gemacht haben sollten, denken Sie über Schadensbegrenzung nach. Dabei helfen Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht, denn die beste und erfolgreichste Verteidigung ist die, einen Strafprozess zu vermeiden.
Vorsicht! Was manch Zeitgenosse vielleicht für einen cleveren Steuerspar-Trick hält, ist bei näherem hinsehen eventuell doch eine Straftat.
Wenn sich die Steuer sparende Kapitalanlage als leeres Beratergeschwätz outet, ist sofortiger Handlungsbedarf angesagt.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene Kapitalanleger bzw. Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.