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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Wenn der miesen Anlageberatung eine miese Anwaltsleistung folgt, hat das verheerende Folgen für die betroffenen Anleger.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 7 Min. Lesezeit · 1.318 Wörter · 464 Aufrufe

Wenn Verbraucher Ihr erspartes Geld mit einer miesen Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie sich schnell als Opfer wieder.

Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen finanziellen Schaden. Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein. Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für Betroffene die von einem unredlichen „Anlageberater“ aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch gezogen wurden. Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und isoliert.

Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken.

Bei dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen Hausbanken in die Pleite hineinberaten.

Immer öfter werden diese Menschen auch noch mit grenzwertigen Werbeschreiben von Anwaltskanzleien überzogen in denen unter anderem die vermeintlichen Glanzleistungen des eigenen anwaltlichen Wirkens ausgebreitet werden. Ungefragt erhalten teilweise bereits anderweitig anwaltlich vertretene Anleger angeblich gute Ratschläge, die sie nicht benötigen, wie nicht danach gefragt habende Gesellschafter von Fonds die mit verallgemeinernden Stellungnahmen überzogen werden, die sie nie in Auftrag gegeben haben.

Den angeschriebenen Anlegern drängt sich der Eindruck auf etwas zu verpassen, wenn Sie nicht auf das Schreiben reagierten. Verstärkt wird dieser Eindruck noch, da die Anwälte ja schon einige Tausend betroffene Anleger vertreten sollen.

Die Anwaltskanzleien, die solche Mailingaktionen betreiben und angeblich oft Tausende Anleger betreuen, dürften nicht nur kaum in der Lage sein, ihren Mandanten eine individuelle Rechtsberatung anzubieten, sondern oft auch für die Anleger nicht optimale Vergleiche („lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“) sehr empfänglich sein. Darüber hinaus sind oft Anwaltsfehler vorprogrammiert. Wenn Anwälte versucht sind, sich durch einen schnellen Vergleichsabschluss ihr Honorar zu sichern, kann man durchaus unterstellen, dass nicht die Rechtspflege und Klientenvertretung, sondern eher persönliche ökonomische Interessen im Vordergrund stehen.

Kein Anwalt wird eine Mailingaktion aus reiner Sorge um die betroffenen Anleger finanzieren. Nein, diese Anwälte sind versucht, verstärkt Opfer aus Massenfällen als Mandanten zu gewinnen, da man damit schnell zu viel Geld kommen kann. Dies widerspricht eigentlich dem Werbeverbot des anwaltlichen deutschen Standesrechts, welches unter anderem das unerbetene Ansprechen eines Klienten verbietet. Durch die oft Tausende von Euro teuren Mailingaktionen stehen also nicht die geschädigten Anleger im Fokus dieser Rechtsanwälte sondern die wirtschaftliche Attraktivität ist die Triebfeder für dieses Handeln.

Gerne wird bei solchen Anschreiben auf die eventuell drohende Verjährung hingewiesen. So hat zum Beispiel eine Kanzlei aus Süddeutschland den Anlegern zur Verjährungshemmung vorformulierte Güteanträge zur Verfügung gestellt. Was die Anleger nicht wissen konnten war, dass es den Güteanträgen an der notwendigen hinreichenden Bestimmtheit mangelte. Der Güteantrag muss nämlich einige Anforderungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Sommer erklärt hat. So muss der Güteantrag hinreichend individualisiert sein. Angaben zur Kapitalanlage, zum Hergang der Beratung, zum Beratungszeitraum und zum angestrebten Verfahrensziel müssen beispielsweise in einem Güteantrag genannt werden. Eine Lösung von der Stange gibt es bei Güteanträgen nicht. Erfüllt der Güteantrag diese Kriterien nicht, läuft er ins Leere und die Verjährung der Schadensersatzforderungen tritt ein. - Genau dies ist in dem geschilderten Fall passiert. Und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, befürchtet man bei dem BSZ e.V.

Das ist nicht nur eine Ohrfeige für die beteiligten Rechtsanwälte, sondern auch oft eine finanzielle Katastrophe für die geschädigten Anleger.

Hintergrund ist in vielen Fällen, dass dies oft Kanzleien sind, die mehrere Tausend Geschädigte eingesammelt haben. Viele Mandanten glauben, es gereiche ihnen zum Vorteil, wenn eine Kanzlei möglichst viele Mandanten in einem speziellen Fall vertritt. Genau das Gegenteil ist oft der Fall. Dies dürfte auch auf den geschilderten Fall zutreffen.

Bei vielen durch Anwälte veranlasste Maßnahmen zur Verjährungshemmung soll es zu Fehlern gekommen sein. Wer mehrere Tausend nahezu gleichlautende Anträge auf Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung bei einem Schlichter einreicht, kann sich nicht mit irgendwelchen Ausreden aus der Verantwortung stehlen.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen. Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt sind zwar sehr hoch - so muss der Mandant z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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