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Recht Für Wirtschaftsjournalisten

weitere Verbesserung für Gastgeber, die Internet anbieten. EU-Urteil stärkt Gastgeber. Störerhaftung ist rechtswidrig.

U urbanbnb.de 2 Min. Lesezeit · 398 Wörter · 299 Aufrufe

Im aktuellen Fall ging es um Tobias McFadden (Piraten-Partei-Politiker), der gegen Sony Entertainment durch alle Instanzen geklagt hatte. McFadden hatte in seinen Geschäftsräumen einen offenes W-Lan zur Verfügung gestellt und sollte für ein illegal angebotenes Musikalbum zahlen. Laut Spiegel Online wird Fall von McFadden nun das Landgericht München auf Basis der aktuellen Entscheidung des EuGH urteilen.
Zur Absicherung sollten Sie weiterhin unser Formular benützen, wo Sie die Belehrung des Gastes schriftlich festhalten. Das Formular steht im Downloadbereich in Ihrem Gastgeberaccount zur Verfügung.
Aber Ihrem Serviceangebot - Internet für Gäste steht nichts mehr Weg, die Gerichte sind auf Ihrer Seite

Und es wird noch besser in Sache Internetangebot für die Gäste und Ihrer Störerhaftung als Gastgeber: Schutz vor Gerichtskosten und Abmahnungen

Wer anderen ein offenes WLAN-Netz zur Verfügung stellt, musste in Deutschland bisher tief in die Tasche greifen, wenn der fremde Nutzer damit sein Unwesen trieb. Das soll nun durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein Ende haben. Allerdings will die Regierung in Deutschland noch nachbessern, damit Betreiber wie zum Beispiel Hotels ihr WLAN rechtssicher öffnen können.

Der Europäische Gerichtshof urteilte vor Kurzem, dass Betreiber eines offenen Funknetzes weder Schadensersatz noch Abmahnkosten zahlen müssen, wenn die Nutzer darin Rechtsverstöße begehen. Die sogenannte Störerhaftung führte in Deutschland bisher immer wieder dazu, dass WLAN-Betreiber wie Hotels oder Cafés abgemahnt wurden für Urheberrechtsverstöße, die Dritte innerhalb des zur Verfügung gestellten Netzwerks begangen haben.

Allerdings, so das Urteil des EuGH, könne im Falle einer Rechtsverletzung vom WLAN-Betreiber verlangt werden, das Netz mit einem Passwort zu sichern. In Deutschland will jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) noch einmal nachbessern und sicherstellen, dass die Betreiber nicht für Unterlassungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie sollen weder den Personalausweis der Nutzer verlangen noch das WLAN mit einem Passwort sichern müssen.

Der Gesetzesentwurf schließt somit für Urheberrechtsverstöße von Gästen und Nutzern nicht nur Schadensersatz-, sondern auch Unterlassungsansprüche nunmehr aus.

Wir empfehlen Ihnen als Gastgeber Ihre Wohnung mit Internet auszustatten.
Dann kann ein Gast, sofern er Wlan benötigt, dies optional dazu buchen bei uns gegen Entgelt.
Ihre Kosten für den Anschluss und Anschaffung sind daher für Sie neutral als Gastgeber.

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