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Was tun wenn Mindeststandards einer Gutachtenerstellung nicht erfüllt sind?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 948 Wörter · 417 Aufrufe

Sachverständiger des Landgerichts Kempten widerlegt Gutachten der HDI Lebensversicherung AG und stellt Berufsunfähigkeit wegen Depression fest

Ein von dem Landgericht Kempten gerichtlich bestellter Sachverständiger hat ein Erstgutachten des Vertrauensarztes der HDI Lebensversicherung AG als nicht nachvollziehbar bewertet und die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers der HDI Lebensversicherung AG wegen Depression bejaht.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers Anfang des Jahres 2013 wegen einer Depression, die eine bis zum heutigen Tag andauernde Krankschreibung zur Folge hatte. Der Versicherungsnehmer, der bei der HDI Lebensversicherung im Jahr 2003 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, informierte hierüber die Versicherung, die daraufhin bis Ende des Jahres 2013 Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zusagte.

Im Februar 2014 forderte die HDI Lebensversicherung den Versicherungsnehmer auf, sich von ihrem Vertrauensarzt ärztlich untersuchen zu lassen. Der Versicherungsnehmer kam dieser Aufforderung zwar nach, allerdings wurde die Untersuchung abgebrochen, weil es zu erheblichen Differenzen mit dem Personal des Gutachters gekommen war. Dies hielt den Gutachter aber nicht davon ab, ein Gutachten zu erstellen und hierin die Berufsfähigkeit des Versicherungsnehmers festzustellen.

Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer hilfesuchend an die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB und bat um Unterstützung. Die auf Versicherungs- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei richtete daraufhin ein Anspruchsschreiben an die HDI Lebensversicherung. Hierin legte die Kanzlei dar, warum die Berufsunfähigkeit des Mandanten fortbestehe und das Gutachten fehlerhaft war. Die HDI Lebensversicherung ließ sich hiervon aber nicht beirren und hielt an ihrer Weigerung, Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen, fest.

Der Mandant sah sich daher gezwungen, Klage einzureichen. Das Landgericht Kempten tat daraufhin das einzig Richtige und ordnete eine erneute Begutachtung an.

Das Ergebnis dieser Untersuchung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen fiel eindeutig aus und kommt einer Ohrfeige für die HDI Lebensversicherung gleich. Denn der gerichtlich bestellte Sachverständige ließ kein gutes Haar an dem Erstgutachten. So stellte er fest, dass das Vorgehen des Erstgutachters „Standards der Gutachtenerstellung widerspreche“, sodass „Mindeststandards einer Gutachtenerstellung nicht erfüllt seien“. Die Argumentation des Erstgutachters mute eigentümlich an und „widerspricht den klinischen-forensisch-psychiatrischen Erfahrungen“. Insgesamt sei daher die Diagnose „nicht überzeugend und entspricht nicht dem, was alle anderen (Fach-)Ärzte festgestellt haben“, so dass das Gutachten nicht nachvollziehbar sei.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., die fragwürdige Vorgehensweise einiger Versicherungsgesellschaften. „Es ist leider so, dass regelmäßig Gutachen von Vertrauensärzten der Versicherungsgesellschaften nicht unbedingt vollständig objektiv sind. In einem solchen Fall bleibt dann nur noch die Möglichkeit, die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens herauszuarbeiten und das Gutachten durch ein Gericht überprüfen zu lassen“, so Rechtsanwalt Christian Luber.

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Das Spezialgebiet dieser BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen dieser Anwälte. Die von dieser Kanzlei geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Der BSZ e.V. empfiehlt sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Rechtsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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