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Was tun, wenn meine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 455 Wörter · 349 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Wer kennt eine solche Situation nicht? Man muss anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um seine Rechte geltend zu machen und die eigens für einen solchen Fall abgeschlossene Rechtsschutzversicherung weigert sich, Kosten für Anwalt und Verfahren zu übernehmen.

Rechtsschutzversicherungen belegen in Statistiken des Versicherungsombudsmanns oftmals die ersten Plätze. ,,Alleine im Jahr 2013 gab es mehr als 2.000 Verfahren gegen Rechtsschutzversicherungen.", stellt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller fest.

Rechtsschutzversicherungen kennen vielfältige Gründe, eine Kostendeckung zu verweigern. Zu den beliebtesten ,,Ausreden" zählen beispielsweise ,,Ihr Sachverhalt ist nicht vom Versicherungsschutz erfasst.", ,,Der Rechtsschutzfall liegt zeitlich vor Versicherungsabschluss." beziehungsweise ,,Mutwilligkeit / mangelnde Erfolgsaussichten.". Was kann ein Verbraucher aber gegen eine solche Ablehnung tun? ,,Man sollte auf alle Fälle kämpfen - auch die Rechtsprechung ist in solchen Streitigkeiten eher verbraucherfreundlich.", meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Zwar könnte man gegen eine verweigerte Deckungszusage auch klagen, weil aber hier ein zum Teil nicht unerhebliches Kostenrisiko besteht, sollte man eine solche Klage nur als letztes Mittel nutzen. Als vorzugswürdige Mittel, um eine Kostenübernahme zu erreichen, kommen - abhängig vom Versicherungsvertrag - ein Stichentscheid beziehungsweise ein Schiedsgutachten in Betracht. ,,Beim Stichentscheid klärt der Anwalt des Versicherungsnehmers, ob die Rechtsschutzversicherung Kosten übernehmen muss.", erklärt der BSZ e.V. Vertrauensanwalt. Eine Entscheidung aus einem Stichentscheid hat Bindungswirkung für Versicherung und Versicherungsnehmer, wobei - unabhängig vom Ausgang - in allen Fällen die Versicherung alle Kosten für einen Stichentscheid tragen muss.

,,Beim Schiedsgutachten prüft ein von der Rechtsanwaltskammer am Wohnsitz des Versicherungsnehmers bestellter externer Anwalt den Fall.", so der Rechtsanwalt weiter. Ein Urteil aus einem Schiedsgutachten hat nur Bindung für Versicherungen, wobei hier aber die Kosten von der unterliegenden Seite zu tragen sind. Notfalls kann ein Versicherungsnehmer nach einer Niederlage hier immer noch klagen. ,,Hat ein Versicherungsnehmer eine Wahl zwischen beiden Verfahren, so sollte man sich für einen Stichentscheid entscheiden, weil es aus Kostensicht erheblich günstiger ist, rät der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.

Man sollte eine Entscheidung von seiner Rechtsschutzversicherung also nicht einfach hinnehmen, sondern für sein Recht kämpfen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien helfen Anlegern gerne bei der Durchsetzung des Anspruches auf Kostendeckung.

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rechtsschutzversicherung anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. 02. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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