Was ist los mit der Deutsche Biofonds AG?
Die Deutsche Biofonds Unternehmensgruppe warb unter der Geschäftsführung des Dr. Yaver Demir, der augenscheinlich Geschäftsführer auch weiterer Gesellschaften ist, mit Investitionen in Nachhaltigkeit und attraktiven Renditen. Die Konzepte für die hochverzinsten Investmentgelegenheiten stammen ebenfalls von ihm. Die Deutsche Biofonds AG scheint das Herzstück der Unternehmensgruppe zu sein.
Insgesamt wurden Anleger damit geworben, sozial und ökologisch verträgliche Investments, z. B. in Form von z. B. Wasserkraftwerken in der Türkei, einzugehen. Hierbei wird mit Solidität, Seriosität und Sicherheit geworben. So liest es sich noch heute auf der Startseite der Homepage der Deutschen Biofonds.
Ob die insgesamt von den Anlegern eingesammelten Gelder – es wird von 300 Mio. EUR gesprochen – tatsächlich entsprechend der Prospekte und Versprechungen verwendet wurden, ist anlässlich der jüngsten Ereignisse und Berichte fraglich. Auf die Homepage ist nur noch eingeschränkter Zugriff möglich; wie berichtet wurde, ist eine telefonische Erreichbarkeit nicht mehr gegeben. Dies gibt vielen Anlegern zu denken, schließlich haben sie nicht unerhebliche Summen investiert.
Für Anleger dieser Gesellschaft ist es sinnvoll, ihre bestehenden Ansprüche und Möglichkeiten durch Anlegerschutzanwälte rechtzeitig prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Deutsche Biofonds AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllb
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