Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:04 20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall. 11:04 20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall. 10:36 Goldprojekt bringt Fortuna der nächsten Wachstumsstufe deutlich näher. 10:36 Goldprojekt bringt Fortuna der nächsten Wachstumsstufe deutlich näher. 10:31 Sagepath Reply im Gartner® "Market Guide for Strategic Website Agencie.... 10:30 Sagepath Reply im Gartner® "Market Guide for Strategic Website Agencie.... 10:22 Kritische Metalle, mehrere Entwicklungspfade und TOP-Newsflow!. 10:22 Kritische Metalle, mehrere Entwicklungspfade und TOP-Newsflow!.
Recht Für Wirtschaftsjournalisten

Was bringt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Unternehmen?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 837 Wörter · 671 Aufrufe


Am Dienstag dieser Woche haben sich die Verhandlungspartner in Brüssel auf eine einheitliche Regelung im Datenschutz für die Mitgliedsstaaten geeinigt – die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird 2018 in Kraft treten und dann direkt in jedem Mitgliedsstaat gelten.

Welche Folgen hat die neue Regelung für die Unternehmen und Unternehmer?

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird für alle Unternehmen gelten, die in der EU ihre Dienste anbieten, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben (sog. Marktortprinzip).

Es gibt grundsätzlich dann in allen 28 Mitgliedsstaaten einen einheitlichen Rechtsrahmen, wobei zum Glück die Mitgliedsstaaten in bestimmten Bereichen länderspezifische Regeln erlassen dürfen.

Bis jetzt ist es so, dass in Deutschland zwingend ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wenn mehr als 9 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Voraussichtlich wird sich an dieser Regelung nicht viel ändern, denn die Deutschen werden mit Sicherheit von der Öffnungsklausel dahingehend Gebrauch machen, dass auch in Zukunft die Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen zu bestellen haben. Wie diese Regelung genau aussehen wird, ist noch unklar, aber vermutlich wird es keine gravierenden Änderungen zur jetzigen Rechtslage geben.

Das heißt, es bleibt im Prinzip so, wie es schon 10 Jahre im Gesetz steht, was aber viele Unternehmer bislang ignoriert haben: fast jedes Unternehmen benötigt einen Datenschutzbeauftragten!!!

Werden sensible Daten wie Gesundheitsdaten verarbeitet, benötigt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten!

Was passiert, wenn ein Unternehmen sich nicht an die Regeln hält?

Bislang lagen die maximalen Strafen in Deutschland bei € 300.000,--. Das ändert sich dramatisch:

Künftig können die Datenschutzbehörden Bußgelder erlassen, die sich auf bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Konzerns belaufen! Auf Google mit einem momentanen Jahresumsatz von ca. 66 Milliarden Euro kämen damit erhebliche Summen zu!

Aber nicht nur Google muss in Zukunft aufpassen, sondern diese möglichen Bußgelder könnten jedes Unternehmen empfindlich treffen.

Es gilt daher: in Zukunft tun die Unternehmen gut daran, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Sofern es noch keinen Datenschutzbeauftragten gibt, sollte schnell einer bestellt werden, denn die Rechtslage ist ja jetzt schon für viele Unternehmen so, ab 2018 werden aber mit Sicherheiten auch die Behörden aufgestockt, so dass dann die angedrohten Bußgelder auch mit mehr Personal von Seiten des Staates umgesetzt werden.

Fazit des BSZ e.V.:

Kaum ein Unternehmen kann es sich noch leisten, das Thema Datenschutz und Umgang mit Kundendaten auf die leichte Schulter zu nehmen. Vielen Unternehmen ist unbekannt, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Unternehmen, bei denen mehr als 9 Beschäftigte Zugriff auf personenbezogene Daten haben, benötigen einen solchen Datenschutzbeauftragten. Bei Verstößen gegen diese Pflicht drohen Bußgelder von bis zu € 25.000,00 durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Bedeutung des Datenschutzes ist seit der Entwicklung der Digitaltechnik ständig gestiegen, weil die Weitergabe von Daten sowie deren Verarbeitung und Erfassung und Analyse immer einfacher werden. Durch das Internet wurden völlig neue Möglichkeiten zur Datenerfassung geschaffen. Es sollte daher nicht nur jeder darauf achten, wie seine eigenen Daten verarbeitet werden, sondern auch für Unternehmen gilt die Verpflichtung, sich immer mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen bzw. welche Daten gelöscht werden müssen.

Der BSZ e.V. hat mit der TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten und Datenschutzauditorin BSZ e.V. Vertrauensanwältin Frau Dr. Inge Rötlich die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Datenschutz gegründet, um möglichst viele Unternehmen bestmöglich beraten und vertreten zu können. Die Mitglieder werden unverbindlich über alle wichtigen Aspekte des betrieblichen Datenschutzes aufgeklärt und können gegebenenfalls notwendige Schritte wie zum Beispiel einen externen Datenschutzbeauftragten zu installieren, rechtssicher in Angriff nehmen.

Es bestehen somit für alle Unternehmen gute Gründe ihren betrieblichen Datenschutz überprüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft Datenschutz beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Datenschutz“ anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich, per Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

drrötl.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
e-mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.