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VW Skandal: Welche Ansprüche haben die Käufer betroffener Fahrzeuge?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.030 Wörter · 417 Aufrufe

Den öffentlichen Medien ist zu entnehmen, dass VW und andere Konzernunternehmen wie Audi auch in Deutschland Fahrzeuge vertrieben haben, welche die ausgewiesenen Abgaswerte, insbesondere die Stickstoffabgaswerte, nicht einhalten. Durch die steigende Bedeutung von Schadstoffemissionen bei der Kaufentscheidung sind hier Eigenschaften des Fahrzeuges betroffen, die für die Auswahl neben der Leistung und Ausstattung entscheidend sind.

Reicht die angebotene Umrüstung?

Der VW Konzern bietet nun an, die betroffenen Fahrzeuge (2,4 Millionen allein in Deutschland) kostenlos so umzurüsten, dass die angegebenen und gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte nicht nur im Testbetrieb mittels manipulierter Software, sondern auch im Normalbetrieb eingehalten werden. Dies soll teils durch reine Änderung der Motorsteuerung (Software) teils durch bauliche Änderungen an der Abgasanlage erfolgen.

Dabei stellt sich zunächst die Frage, ob der Käufer eines betroffenen Fahrzeugs sich auf die Nachbesserung einlassen muss, oder ob er das Fahrzeug nicht einfach zurückgeben kann. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Nachbesserung des Fahrzeugs tatsächlich den geschuldeten Zustand herstellt. Insoweit lässt sich der Berichterstattung entnehmen, dass mit der Nachrüstung ein Nachlassen der Motorleistung, eine Steigerung des Verbrauchs und ein erhöhter Wartungsaufwand verbunden sein können. Auch der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs kann betroffen sein, was letztlich aber von der subjektiven Einschätzung durch potentielle Gebrauchtwagenkäufer abhängt und noch gar nicht abzusehen ist.

Worauf müssen betroffene Fahrzeugkäufer besonders achten?

1. Zunächst ist zu prüfen, ob man ein betroffenes Fahrzeug erworben hat. Das kann jeder Käufer durch Eingabe seiner Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) auf den Internetseiten „volkswagen.de“ und „audi.de“ problemlos feststellen. Anlass zur Prüfung besteht vor allem bei Dieselmotoren mit 1,6 und 2,0 Litern Hubraum.

2. Die rechtliche Situation ist differenziert zu betrachten und hängt zum einen vom Vertriebsweg und zum anderen von den noch nicht geklärten bzw. allgemein bekannten technischen Fragen ab. Auch die Frage nach den Verantwortlichkeiten im Volkswagenkonzern ist relevant.

Es kommen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag in Betracht, die entweder gegen den Vertragshändler oder gegen den Direktvertrieb von VW gerichtet sind, je nachdem wie erworben wurde. Hier geht es darum, ob die Fahrzeuge die Beschaffenheit haben, die in den Vertragsunterlagen oder durch den werbenden Auftritt des Herstellers als Vertragsinhalt anzusehen sind. Das Fehlen derartiger Eigenschaften stellt einen Mangel dar, der abhängig von weiteren Voraussetzungen einen Anspruch auf Nachbesserung, Rückgabe des Fahrzeugs oder Minderung des Kaufpreises begründen kann.

3. Die derzeit vorliegenden Sachverhaltsinformationen zur Klärung der Rechtsfragen sind für gerichtliche Auseinandersetzungen noch sehr dünn. In welchem Umfang die Nachbesserung der Motoren Leistungseinbußen, erhöhten Spritverbrauch und erhöhten Wartungsaufwand mit sich bringen, lässt sich nicht genau feststellen. Des Weiteren ist noch nicht klar, ob die Leitungsebene des Konzerns und der einzelnen Konzerngesellschaften (z.B. VW, Audi) Kenntnis von den Manipulationen hatten. Davon ist aber die Haftung des Unternehmens aus vorsätzlich verwirklichten gesetzlichen Ansprüchen (Betrug, vorsätzliche Schädigung der Käufer) abhängig.

4. Gewährleistungsansprüche verjähren in 2 Jahren ab Ablieferung, bei Arglist des Verkäufers (das kommt beim Direkterwerb von VW in Betracht) in 3 Jahren ab Kenntnis der Täuschung. Die kenntnisabhängige Verjährung von 3 Jahren gilt auch für gesetzliche Direktansprüche gegen VW, falls man von einem Händler gekauft hat. Parallel und unabhängig gilt eine Höchstverjährungsfrist von 10 Jahren ab Entstehen des Anspruchs (Kauf).

Fazit

Es sollten diejenigen Autokäufer tätig werden, deren Ansprüche zu verjähren drohen. Die übrigen Betroffenen können abwarten bis die heute noch nicht zu beantwortenden Fragen zu den Auswirkungen der Umrüstung ausreichend geklärt sind.

Vorsicht ist allerdings geboten, sobald der Hersteller Nachbesserung anbietet und in diesem Zusammenhang Vereinbarungen vorlegt, in denen der Verzicht auf weitergehende Ansprüche geregelt ist.

Wie bleibt man als Käufer eines Fahrzeugs des Volkswagenkonzerns über wichtige Entwicklungen informiert?

Wie bleibt man als Betroffener, VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um deren Ansprüche mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu + www.sammelklagen.de

Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

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