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VW-Abgasskandal: Autokäufer müssen Fristen beachten

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 890 Wörter · 219 Aufrufe

Auch ein Jahr nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals sind lange noch nicht alle von der Manipulation betroffenen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in die Werkstätten zurückgerufen worden. Zudem ist unklar, ob die Mängel an den Fahrzeugen durch die vorgesehenen Nachbesserungen überhaupt vollständig behoben werden. Betroffene Autokäufer, die über rechtliche Maßnahmen nachdenken, sollten deshalb die einschlägigen Fristen kennen.

Gewährleistungsansprüche haben kurze Verjährungsfristen

Gewährleistungsansprüche, wie Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises, verjähren in zwei Jahren nach Ablieferung des Fahrzeugs. Etwas Zeit haben somit noch diejenigen Käufer, die ihren Neuwagen 2015 erhalten haben. Wer sein Auto im Herbst oder Winter 2014 bekommen hat, sollte aber jetzt aktiv werden, wenn er seine Gewährleistungsansprüche nicht verlieren will.

Neben den Gewährleistungsansprüchen kommen so genannte deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Frage. Solche Ansprüche verjähren drei Jahre nachdem der Käufer von der Abgasmanipulation erfahren hat. Da Einzelheiten des Abgasskandals im September 2015 bekannt wurden, droht hier kurzfristig keine Verjährung. Die Voraussetzungen solcher Ansprüche sind aber streng, weil u.a. der Schaden nachgewiesen werden muss. Ein Schaden liegt beispielsweise vor, wenn das Fahrzeug seine Betriebszulassung oder seine Umweltplakette verliert. Sollte nach der Nachbesserung der Spritverbrauch steigen oder die Fahrleistung sinken, wären das auch Schäden. Diese sind allerdings schwerer nachzuweisen. Und es wird noch einige Zeit dauern, bis man mit ausreichender Sicherheit weiß, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Was sollten geschädigte Autokäufer nun unternehmen?

Wenn Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug gekauft haben, dann sollten Sie auf jeden Fall verhindern, dass Erfolg versprechende Ansprüche verjähren. Dies können Sie durch die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen erreichen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien helfen seit vielen Jahren erfolgreich Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Deshalb bieten sie geschädigten Autokäufern an, den Ablauf der Verjährungsfristen sowie die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens in ihrem Fall kostenlos zu überprüfen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, stellen die Anwälte ebenfalls kostenfrei eine Deckungsanfrage.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Diesel-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Diesel-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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