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Vienna Life Lebensversicherung: Schadensersatzmöglichkeiten prüfen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 672 Wörter · 490 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Betroffene Anleger prüfen Möglichkeiten gegen Vienna Life Lebensversicherung! Achtung: Drohende Verjährung im Auge behalten!

Einige Anleger von diversen Vienna Life Lebensversicherungen haben sich an den BSZ e.V. gewandt, die mit Vienna Life Lebensversicherungen erhebliche Verluste erleiden mussten. Es handelte sich dabei um fondsgebundene Lebensversicherungen, also die Kombination einer Fondsanlage mit einer Lebensversicherung. Die Beiträge, die in die Investmentfonds angelegt wurden, entwickelten sich dabei jedoch teilweise negativ, so dass die Anleger teils erhebliche Verluste erleiden mussten.

„Dabei haben Anleger durchaus Chancen, ihren Schaden zu kompensieren,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, der seit dem Jahr 2010 geschädigte Anleger gegen die Vienna Life Lebensversicherung vertritt.“

Oftmals handelte es sich bei den Anlegern, die sich beim BSZ e.V. meldeten, um konservative Anleger, die nur wenige Risiken eingehen wollten. Hierzu passten die vermittelten fondsgebundenen Lebensversicherungen teilweise nicht.

„So haben diverse Gerichte z.B. bereits entschieden, dass sich der Versicherer die Falschberatung des Versicherungsvermittlers-/maklers zurechnen lassen muss, was teilweise gute Möglichkeiten eröffnet,“ so Dr. Späth.

Teilweise handelte es sich auch bei den zugrunde liegenden Fonds auch um sehr spekulative Fonds mit hohen Gebühren, was ebenfalls Ansprüche begründen könnte.

Auch ein weiterer Ansatzpunkt könnte Anlegern die Rückabwicklung ermöglichen: Die zugrunde liegenden Widerspruchsbelehrungen. Dr. Späth hierzu: „Wir haben bereits viele Widerspruchsbelehrungen der Vienna Life überprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass viele Widerspruchsbelehrungen nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen.“

Der Kunde/Anleger kann somit oftmals noch nach vielen Jahren seinem Beitritt widersprechen, was aber natürlich –auch hinsichtlich der Rechtsfolgen- selbstverständlich immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss.

Betroffene Anleger sollten dabei jedoch beachten, dass auch zum Jahresende 2015 wieder zahlreiche eventuelle Ansprüche zu verjähren drohen, teilweise aufgrund der 3-jährigen kenntnisabhängigen Verjährung gem. §3 195, 199 BGB.

Betroffene Anleger, die fondsgebundene Lebensversicherungen der Vienna Life Lebensversicherung gezeichnet haben und hierbei Verluste erlitten haben, sollten also nicht zögern, um ihre Ansprüche überprüfen lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
drspä

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