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Viele Banken belehrten ihre Kreditkunden über deren Widerrufsrecht nur ungenügend.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 937 Wörter · 369 Aufrufe

Viele Banken, selbst die Deutsche Kreditbank, belehrten ihre Kreditkunden über deren Widerrufsrecht nur ungenügend - wie ein erst kürzlich ergangenes Urteil belegt.

Das Widerrufsrecht für Darlehensverträge steht Verbrauchern zu, also Menschen, die Kredite zu privaten Zwecken aufnahmen. Damit die Kreditnehmer das Recht effektiv ausüben können, müssen Banken ihre Kunden in Widerrufsbelehrungen umfassend darüber belehren. Der Gesetzgeber gab den Banken Musterbelehrungen zur Hilfe, die sie einfach nur übernehmen hätten müssen, um sich auf deren Schutz der Widerrufsbelehrung zu berufen. Das taten jedoch nur die wenigsten Kreditinstitute. Die Mehrheit der Kreditinstitute, insbesondere auch die DKB, wich von den Vorlagen ab. So verwendeten sie Textteile in ihre Belehrungen ein, die das Risiko bergen, die Darlehensnehmer nicht deutlich und vollständig zu belehren.

Fehlerhafte Belehrungen der DKB bewirken große Vorteile für Verbraucher

Welche Folgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auslösen, stellten die Gerichte bis zum Bundesgerichtshof klar: Die gewöhnliche Frist zur Erklärung des Widerrufs beginnt nicht zu laufen.

Die Rechtsprechung begründet, dass nicht ausreichend informierte Verbraucher von ihrem Recht nicht effektiv Gebrauch machen können. Viele Verbraucher nutzen deshalb heute noch die Chance, das Darlehen zu widerrufen.

Der größte Vorteil dieser Rechtsprechung ist folgender: Durch den Widerruf entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis, innerhalb dessen die empfangenen Leistungen zurückzugeben sind. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie bei der Kündigung, fällt nicht an. Bankkunden können somit eine Menge Geld sparen. Hat der Darlehensnehmer diese bereits gezahlt, kann die Entschädigungszahlung oft zurückgefordert werden.

Lobby der Kreditinstitute setzt Interessen bei Bundesregierung durch - die geplante Gesetzesänderung bringt Verbraucher unter Zeitdruck

Dieser kunstvolle juristische Kniff, mit dem schon zahlreiche Kunden der DKB erfolgreich zu niedrigeren Zinsen umfinanzieren konnten, steht leider auf der Kippe.

Für 2016 ist eine Gesetzesänderung geplant, die den „Widerrufsjoker“ kassieren soll. Es ist vorgesehen, den Widerruf von Darlehen, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen worden sind, nur noch bis Juni 2016 zuzulassen. Bankkunden, die über einen Widerruf nachdenken, sollten möglichst schnell juristische Hilfe suchen. Denn ein erfolgreicher Widerruf braucht Zeit, aber lohnt sich.

Deutsche Kreditbank gab Beginn der Frist zum Widerruf nicht eindeutig an

Kunden der Deutsche Kreditbank, die zwischen 2007 und 2009 ein Darlehen aufnahmen, haben gute Chancen, vom „ewigen“ Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Zwar kann nicht pauschal gesagt werden, welche Belehrungen fehlerhaft sind, jedoch gibt es Stellen, die häufig in Belehrungen vorkommen und Angriffsfläche bieten.

So auch die Angabe der DKB zum Fristbeginn des Widerrufs: „Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Der Bundesgerichtshof entschied dazu mehrfach, dass eine solche Belehrung nicht den Anforderungen an eine eindeutige, umfassende Aufklärung genügt. Dem Verbraucher kann sich dieser Satz als irreführend darstellen. Denn er kann ihm lediglich entnehmen, dass die Frist entweder mit Erhalt der Belehrung beginnt oder eben später. Wann genau das aber sein könnte oder welche Umstände dafür erfüllt sein müssten, bleibt für den Kreditnehmer völlig unklar. Anhand einer solchen Fristangabe den Widerruf fristgerecht zu erklären, ist ein reines Glücksspiel.

Irreführende Belehrung zum Fristbeginn zieht sich durch Belehrungen zahlreicher Banken

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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