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Vermögen des Malte Hartwieg beschlagnahmt – Hoffnungsschimmer für die Anleger.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 580 Wörter · 322 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Um rund 150 Millionen Euro sollen die Anleger, die in diverse Kapitalanlagen von Malte Hartwieg wie die Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds investiert haben, geprellt worden sein. Nun hat die Staatsanwaltschaft München Vermögenswerte in Höhe von ca. 14 Millionen sichergestellt.

Wo der Bärenanteil der Anlegergelder geblieben ist, ist noch weiter unklar. Aber nachdem vor einigen Monaten große Mengen Gold und rund 1,7 Millionen Schweizer Franken sichergestellt wurden, hat die Staatsanwaltschaft München nun weitere Vermögenswerte bei Malte Hartwieg sichergestellt. Insgesamt wurden Kontoguthaben und Vermögenswerte in Höhe von 14 Millionen Euro beschlagnahmt, berichtet das Handelsblatt.

„Für die Anleger ist das zumindest ein Licht am Ende des Tunnels. Damit dieses Licht noch heller leuchtet, sollten sie jetzt aber nicht untätig bleiben, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, empfiehlt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Immerhin drohe den Anlegern der insolventen Selfmade Capital oder NCI-Fonds der Totalverlust des investierten Geldes.

Die Anleger hätten jetzt aber mehrere Möglichkeiten, den Schaden abzuwenden, so Cäsar-Preller. Kurzfristig sollte versucht werden, einen dinglichen Arrest zu erwirken, um sich den Zugriff auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zu sichern. Dabei gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. „Daher sollte mit dieser Maßnahme nicht lange gewartet werden“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Diese Ansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Beratung über die Risiken der Kapitalanlage. Denn die Anlage muss auch zum Risikoprofil des Anlegers passen. „Kapitalanlagen mit Totalverlust-Risiko wie die Hartwieg-Fonds sind daher sicher nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet“, erklärtder BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Da die Fondsanteile u.a. über dima24 vermittelt wurden und die Vertriebsplattform auch zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg gehörte, müsse geprüft werden, ob die Beratung auch ordnungsgemäß abgelaufen sei. Zweiter Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können Prospektfehler sein. Liegen diese vor, kann die Anlage komplett rückabgewickelt werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hartwieg Fonds beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=fca3fb0e6e083d2034f5a3bf61df6281

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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