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Verbraucherkredite beschäftigen in 2014 den BGH zu Bearbeitungsgebühren und dem Widerrufsjoker

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 585 Wörter · 403 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Kreditnehmer sollten wegen der anstehenden Verjährung der Ansprüche zum 31.12.2014 einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht befragen und ggf. beauftragen.

Der Bundesgerichthsof (BGH) hat ein Grundsatzurteil gefällt, das für die Kredit-Kunden bares Geld bedeuten kann. Nach Auffassung des BGH sind Kredit - Bearbeitungsgebühren, die eine Bank zusätzlich zu Zinsen erhebt, unzulässig.

Mit der Erhebung von zusätzlichen Bearbeitungsgebühren würden auf den Kredit-Kunden Kosten für Tätigkeiten abgewälzt, die die Banken im eigenen Interesse erbringen, z. B. für Bonitätsprüfungen. Die Bearbeitungsgebühren stellen auch keine Gegenleistung für die Auszahlung des Verbraucherkredits oder Immobilienkredites dar. Hierfür werden bereits die Zinsen erhoben.

Folglich benachteiligen Bearbeitungsgebühren den Kunden unangemessen; entsprechende Klauseln in Verträgen sind unwirksam. Für den Kreditkunden bei Bank, Sparkasse oder Volksbank - auch bei Bausparkassen - bedeutet dies: Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren.

Unbedingt zu beachten ist die Verjährungsfrist: Bearbeitungsgebühren, die in dem Jahren 2004 bis 2011 vereinnahmt wurden, verjähren zum 31.12.2014! Daher ist Eile geboten. Es hilft auch nicht nur ein Brief mit der Geltendmachenung des Baarbeitungsentgelts, es muss geklagt werden oder ein Güteverfahren angestrengt werden.

Ferner hat der BGH schon mehrfach fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen und Immobilienkreditverträgen eine Absage erteilt.

Die Banken, Sparkassen oder Volksbanken haben es zum Teil unterlassen, das gesetzlich vorgeschriebene Muster einer Widerrufsbelehrung zu verwenden - mit weitreichenden Folgen: ist eine Belehrung fehlerhaft, beginnt unter Umständen die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Kunde kann - auch noch nach Jahren - den Darlehensvertrag widerrufen.

Ein wirksamer Widerruf bewirkt die Rückabwicklung des Darlehens. Dies bedeutet: Rückführung der Darlehenssumme mit einer marktüblichen Verzinsung für den Darlehensnehmer einerseits, Rückzahlung der aufgewendeten Zinsen durch die Bank andererseits.

Nachweisliche Erfolge des Kreditwiderrufjokers auf test.de. Lesen sie die Berichte zu den verschiedenen Banken, Sparkassen und Volksbanken.

Gerade in Zeiten des Niedrigzinses kann es sich für den Kunden lohnen, die Regelungen des Kreditvertrages rechtlich überprüfen zu lassen. Es ist sogar möglich, bei schon völlig abgewickelten Kreditverträgen noch den Widerruf zu erklären und die Rückabwicklung vorzunehmen.

In den Fällen drohender Verjährung kann der BSZ e.V. entsprechende BSZ e.V. Vertrauensanwälte und auch staatlich anerkannte Gütestellen benennen. Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwälte und Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Darlehens- und Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Damit Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen lassen können, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern bietet der BSZ e.V. mit seinen Vertrauensanwälten und zwei amtlichen Gütestellen die notwendigen Voraussetzungen alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden Rechtsanwälte, den staatlich anerkannten Gütestellen und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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