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V+ GMBH & CO. FONDS 1 UND 2 KG – ANWALTSKANZLEI REICHT KLAGE EIN

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 953 Wörter · 257 Aufrufe

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für einen Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 1 und 2 KG Klage gegen dessen Anlageberater und die Komplementärin der Fonds eingereicht.

Nach Auswertung von Unterlagen, die unserer Kanzlei zur Verfügung stehen, sind wir der Auffassung, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, dass Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater und die Komplementärin der beiden Fonds bestehen.

Zum einen scheint die Beratung – nach Schilderung des Anlegers – fehlerhaft gewesen zu sein. So sind dem Anleger nach seiner Mitteilung die V Plus Fonds als auch zur Altersvorsorge geeignet empfohlen worden. Weiter teilte der Anleger mit, dass im Rahmen des Beratungsgesprächs weder auf das Totalverlustrisiko noch auf die hohe Weichkostenquote, die extrem lange Laufzeit und die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen worden sei.

Zum anderen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, vertreten wir die Auffassung, dass die Verkaufsprospekte der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG und der der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG – wie im Übrigen auch der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG – fehlerhaft sind. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler muss der Anlageberater den Anleger ebenfalls hinweisen. Neben dem Anlageberater ist auch die Komplementärin der Fonds verpflichtet, die Anleger richtig aufzuklären. Diese muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte Kapital zurück und wird von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug ist freilich die Beteiligung auf den Anspruchsgegner zu übertragen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern der V Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen. Dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung oder Stilllegung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.

In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Rechtsanwälte bieten den Betroffenen an, für sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ GMBH & CO. FONDS 1 UND 2 KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ GMBH & CO. FONDS 1 UND 2 KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=f3c7a71c28c7aac6ef0935214ccc2bdc

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

cllbkai

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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