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Recht Für Wirtschaftsjournalisten

URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN, ABMAHNUNGEN, MUSIK & FILMDOWNLOAD

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 8 Min. Lesezeit · 1.612 Wörter · 535 Aufrufe

Mit der BSZ® e.V. Internetseite http://abmahnung.live steht Empfängern von Abmahnschreiben ein professionelles Hilfeangebot zur Verfügung!

Die umfangreichen Nutzungsmöglichkeiten des Internets und anderer Telekommunikationsmittel beinhalten immer öfter hohe Risiken im Hinblick auf (un)-berechtigte Forderungen von Unternehmen und Rechtsanwälten aus dem Internet und führen dadurch zu zahlreichen Rechtsproblemen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Urheberrechtsverletzungen auf Webseiten, Abmahnung Musik & Filmdownload und Streaming, die möglichen Probleme sind vielfältig und betreffen oft verschiedene Rechtsgebiete.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. mit Sitz im hessischen Dieburg rät Internetnutzern generell dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Das ist oft leicht gesagt aber oft schwierig zu befolgen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Betroffenen, sich auf den BSZ e.V. Internetseiten zu informieren und sich frühzeitig von den BSZ e.V. Rechtsanwälten beraten zu lassen. Die Vertrauensanwälte, welche mit dem BSZ e.V zusammenarbeiten, können sich optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Die mit http://abmahnung.live kooperierenden Rechtsanwälte sind auf dem Rechtsgebiet des Urheber- und Medienrechts spezialisiert und beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit der Abwehr von Abmahnschreiben, mit welchen Betroffene seit längerer Zeit von Kanzleien auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.

Da sich die Abmahnwellen im Bereich des Musik- und Filmdownloads mehr und mehr ausweiten ist es Zeit Betroffenen hier ein professionelles Hilfeangebot zur Verfügung zu stellen.

Welche juristischen Bereiche umfasst das Spezialgebiet Urheber- und Medienrecht eigentlich?

Das Urheberrecht ist zum Beispiel beim Kopieren von Software, Fotos, Musik oder Filmen aus dem Internet betroffen. Es betrifft aber auch Werke von Architekten, beispielsweise wenn es um Nachbauten oder Veränderungen eines Gebäudes geht.

Das Medienrecht umfasst die Telekommunikation, den Rundfunkbereich und am Rande auch den Daten- und Jugendschutz in den neuen Medien.

Aber auch das Verlagsrecht ist ein wichtiger Bereich.

Immer wichtiger wird das Persönlichkeitsrecht – denkt man an die Verbreitung von Verleumdungen über das Internet oder die Veröffentlichung von Personenfotos, die nicht autorisiert sind.

Wie sieht man das Internet heute und wie positioniert sich das Internet ganz allgemein aus rechtlicher / anwaltlicher Sicht?

Das Internet und alles was mit ihm zusammenhängt hat eine enorme Entwicklung erfahren in den letzten, sagen wir einmal 10 Jahren. Das Internet begann als Idee – quasi eine Vorstufe der heutigen sozialen Netzwerke – mit dem Ziel dass Menschen auf dem Datenweg miteinander kommunizieren können. Dass sich aus dieser Konstellation auch rechtliche Probleme ergeben können, wird von Jahr zu Jahr deutlicher und da muss auch die Jurisprudenz Schritt halten. Da man über das Internet heute fast alles kaufen, verkaufen, verbreiten und auch ermitteln kann, war es zwangsläufig dass sich dieser – jahrelang quasi rechtsfreie Raum – zum einem Rechtsschwerpunkt entwickeln wird.

Die Rechte und Pflichten im Internet

Nutzer wissen häufig nicht, was sie mit Daten aus dem Internet machen dürfen und wann Urheberrechte verletzt werden. So hatte einer unserer Anwälte beispielsweise einen Mandanten, der seinem Enkel eine Freude machen wollte und ihm aus einer Tauschbörse ein Lied heruntergeladen hat. Kurze Zeit später kam ihm eine Abmahnung ins Haus geflattert. Die Kosten hierfür können enorm hoch sein, und in der letzten Zeit ist häufig zu beobachten, dass manche Mandanten mehrmals abgemahnt werden, teilweise von derselben Kanzlei, teilweise dann von verschiedenen Kanzleien. Schlimm wird es dann, wenn Leute zum Beispiel Musik-Sammlungen heruntergeladen haben, und jedes Lied nun von den Rechteinhabern einzeln abgemahnt wird. Es sind immer wieder dieselben Kanzleien, die hier auftreten, und Betroffene sollten auf keinen Fall die vorgegebenen Unterlassungserklärungen einfach unterschreiben.

Wann und wodurch endete der „rechtsfreie Raum“ INTERNET?

Um diese Frage nunmehr bezogen auf die Thematik der Abmahnungen im Urheberrecht der neuen Medien etwas spezieller und für diesen Beitrag einschlägiger zu beantworten muss man sich vor Augen führen, dass User unzählige Jahre Musik, Filme und sonstige Daten völlig unkontrolliert und auch was das Datenvolumen anbelangt uneingeschränkt in dem riesengroßen kostenlosen Kaufhaus INTERNET bedienen konnten, bis plötzlich als eine der ersten Abmahnkanzleien die Kanzlei Rasch aus Hamburg die Fileaustauschbörsen unter die Lupe nahm und über die IP Adressen, ein vorgeschaltetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren Anschlussinhaber ausfindig machte und diese mit Forderungen in bis zu fünfstelliger Höhe konfrontierte. Seinerzeit gab es sprichwörtliche Abmahnwellen, in denen in großer Zahl wöchentlich Abmahnungen versandt wurden, die Bedarf für rechtliche Beratungen und Vertretungen erzeugten.

Einen wirklich rechtsfreien Raum gab es allerdings im Internet auch nie – zwar hinkt die Gesetzgebung der Realität immer hinterher, aber letztlich galten die Gesetze natürlich auch von Anfang an für das Internet. Letztlich hat das Internet aber natürlich sehr viele neue Möglichkeiten eröffnet, sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht. Für manche Menschen ist das eine ähnliche Revolution wie die Erfindung des Buchdrucks – damals wurden zum ersten Mal Bücher nicht mehr abgeschrieben, sondern konnten plötzlich viel einfacher und umfangreicher vervielfältigt werden. Heute sind die Kopiermöglichkeiten bei Musik, Filmen, Fotos usw. durch das Internet exponentiell gestiegen!

Geschichte der Abmahnung

Am Anfang der Abmahnungen wegen des angeblichen Verstoßes gegen Urheberrechte gab es wenige Abmahnanwälte die oftmals eine größere Zahl an Musikverlegern zu ihrem Mandantenstamm zählten und quasi zentralisiert Urheberrechts eines Großteils der Musikindustrie geltend machten. Es gab zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums (Inkrafttreten am 01.09.2008) sodass zum einen fast immer ein Strafverfahren gegen angebliche Rechtsverletzer eingeleitet wurde um an die Personalien zu kommen, die hinter der anonymen IP-Adresse stehen. Damit wurde derjenige, der jahrelang ohne Konsequenzen im Internet quasi Daten verwenden durfte, nicht nur finanziell, sondern auch strafrechtlich „an den Prager“ gestellt.

Was änderte sich nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums?

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums mussten Provider die Daten der Anschlussinhaber ohne staatsanwaltschaftliche Ermittlungen an Urheber herausgeben und die Anwaltskosten eines Abmahnanwalts wurden in einfach gelagerten Falles gemäß § 97a UrhG auf 100 Euro gedeckelt. Dies führte jedoch nach dem Dafürhalten vieler Anwälte keinesfalls zu einer Vereinfachung und Entspannung auf diesem Rechtsgebiet sondern hatte andere Konsequenzen. Die Abmahnungen im Bereich Musik und Film haben sich mittlerweile offenbar zu einer weiteren Einnahmequelle für die Künstler / Produzenten selbst sowie Teile der Anwaltschaft entwickelt. Kanzleien beschäftigen sich nur noch mit diesen Abmahnungen, Künstler lassen angebliche Mißbrauchsdaten selbst ermitteln, beschäftigen eigene Anwälte und erzielen hierdurch eigene Einnahmequellen.

Die Tatsache, dass heutzutage in der Regel kein Strafverfahren eingeleitet wird, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es durchaus vorkommt, dass die eine oder andere Staatsanwaltschaft trotzdem ermittelt. Auch Jugendliche sind – ab 14 Jahren bereits strafmündig! Sollte ein Betroffener mit solch einem Strafverfahren konfrontiert sein, muss unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Was kann man aktuell bei Abmahnschreiben als Betroffener tun?

In keinem Fall sollte man ein solches Schreiben ignorieren, oder gar ungeprüft den dort geforderten Handlung und Zahlungen Folge leisten. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist mit Vertrauensanwälten im Hinblick auf Abmahnschreiben im Bereich Urheber- und Medienrecht sehr gut aufgestellt. Es muss sowohl in formeller als auch in materieller Sicht die Anspruchsberechtigung des jeweils Abmahnenden überprüft werden. Auch die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte in der vorgelegten Form NIEMALS so unterzeichnet werden, sondern vom Fachmann überprüft und in aller Regel modifiziert werden. Und selbst wenn ein Verstoß dargetan ist, gibt es Möglichkeiten, die geforderten Beträge auf ein akzeptables Maß abzusenken.

Die Betroffenen sollten auch auf keinen Fall einfach bezahlen, weil die angesetzten Schadensersatzbeträge in der Regel viel zu hoch sind. Es ist auch davor zu warnen, aus dem Internet irgendwelche vorformulierten Unterlassungserklärungen zu verwenden, oder überhaupt auf die – oft sehr laienhaften – Ausführungen von irgendwelchen anderen Betroffenen im Internet zu vertrauen. Das sind oft nur Halbwahrheiten. Die Betroffenen sollten sich an Fachleute wenden, die sich mit dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts schwerpunktmäßig beschäftigen.

In welchen anderen Bereichen im Internet ist Vorsicht angebracht?

Die BSZ Vertrauensanwälte beschäftigen sich auch sehr viel mit Fotorecht und machen immer wieder die Erfahrung, dass viele Nutzer im Internet einfach bedenken- und wahllos auf anderen Homepages Fotos kopieren und dann selber verwenden. Hier findet eine Urheberrechtsverletzung statt, bei der aber im Falle einer Abmahnung ebenfalls die geltend gemachten Ansprüche und Schadensersatzbeträge genau zu prüfen sind.

Haften Eltern eigentlich, wenn ihre Kinder etwas aus dem Internet heruntergeladen haben und abgemahnt werden?

In der Regel werden nicht die Kindern, sondern die Eltern abgemahnt, weil diese nämlich als Anschlußinhaber ermittelbar sind. Ob die Eltern letztendlich bezahlen müssen, hängt davon ab, ob sie ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht gegenüber den Kindern nachgekommen sind, und dies wiederum hängt vor allem vom dem Alter der Kinder ab, und welche Hinweise die Eltern erteilt haben, bzw. welche Kontroll-Mechanismen sie eingebaut haben.

Anwaltliche Hilfe gerade in Abmahnfällen ist dringend geraten! Sogar wenn Sie das abgemahnte Verhalten gar nicht fortsetzen wollen, Sie sich also in der Sache nicht mit dem Abmahner streiten möchten, steht immer noch die Frage, wie viel Sie Ihr Nachgeben kosten wird (Höhe der gegnerischen Anwaltskosten, Schadensersatz usw.). Anwaltliche Beratung hilft, solche Folgekosten gering zu halten.

Schlagkräftige Sofort-Hilfe können Sie hier anfordern! http://abmahnung.live/kontaktformular

Sie können aber auch gerne erst anrufen: 06071-9816810

abmahnung.live: das Kompetenzzentrum für Abmahnopfer –
Sie haben die Abmahnung,
wir haben die fachkundigen Rechtsanwälte!

BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
D-64807 Dieburg
Telefon 06071-9816810
Telefax 06071-9816829
Internet
www.abmahnung.live

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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