Touch Management Ltd. & Co. KG: Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts angeordnet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Firma Touch Management Ltd. & Co. KG aus Nürnberg mit Bescheid vom 24.08.2015 aufgegeben die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts vorzunehmen.
Gesellschafter konnten sich auf der Grundlage einer Vereinbarung an der Touch Management Ltd. & Co. KG beteiligen, wobei das Unternehmen durch eine kollektive Vermögensverwaltung unerlaubt das Investmentgeschäft betrieb.
Ferner erbrachte das Unternehmen Touch Management Ltd. & Co. KG unerlaubt die Anlagevermittlung, indem sie Zeichnungsscheine / Kaufanträge für Aktien der New York International Traders Inc., Beaverton, Oregon, USA entgegennahm und weiterleitete.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass die Firma Touch Management Ltd. & Co. KG weder über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB, noch über eine Erlaubnis nach dem KWG verfügt. Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Touch Management Ltd. & Co. KG beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
steff
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