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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

TIV GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG – LIQUIDATION DROHT!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 888 Wörter · 522 Aufrufe

Die TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG hat mit Schreiben vom 01.07.2016 eine Einladung zur Gesellschafterversammlung am 22.07.16 in Nürnberg ausgesprochen. Abgestimmt werden soll insbesondere über die Auflösung der Gesellschaft.

Nach Angaben von Herrn Roland Göbel, dem damaligen Geschäftsführer der bereits von ihm als Liquidator aufgelösten persönlich haftenden Gesellschafterin (TIV Verwaltungs GmbH i.L.), steht den Gesellschaftsverbindlichkeiten von angeblich € 14.381,88 nur noch ein Vermögen von € 18.105,98 gegenüber.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz erklärt: „Die Situation ist bedenklich. Für die betroffenen Anleger steht ein Totalverlust der investierten Einlage zu befürchten. Aktuell reichen wir erneut für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung/ Aufklärung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und der Treuhänderin ein. Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher prüfen lassen, ob und gegen wen ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, die dazu führen können, den wirtschaftlichen Schaden aus der Fehlinvestition zu beseitigen.“

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat bereits mehrere rechtskräftige Urteile des Landgerichts Berlin gegen Anlageberater erstritten, die den Erwerb der Anlagen empfohlen hatten. Den Anlegern, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatten, wurde Schadensersatz zugesprochen, gerichtet auf Ersatz der geleisteten Einzahlungen unter Abzug etwaiger Ausschüttungen.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=75f20884cc0f598c988428b044933409

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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