Streng vertrauliche, Gewinn versprechende Geschäfte, bewegen sich oftmals auf rechtlich dünnem Eis.
Oft werden diese lukrativen Kapitalanlagemöglichkeiten suggestiv mit der Verletzung von Handelsbeschränkungen, Devisengesetzen, Bankgarantien und ähnlichem begründet. Die Anbieter dieser Geschäfte verstehen es perfekt ihre zukünftigen Opfer in ihre kriminellen Machenschaften und auch in tatsächlich undurchführbare Geschäfte hineinzuziehen.
Kleinanleger sind von diesen Machenschaften in der Regel nicht betroffen. Meist sind es Geschäftsleute und Freiberufler die den Märchen der profitablen Investments, die Sie von den Betrügern aufgetischt bekommen glauben schenken. Mitunter stammen die zu investierenden Geldmitteln aus hinterzogenen Steuern oder dubiosen Geschäften. Eine unverschämt dreiste Lüge ist demnach mitunter tatsächlich glaubhafter als die Wahrheit.
Die Betrüger wissen auch genau, dass durch den Stolz ihrer Opfer, oft deren objektives Denken ausgeschaltet wird. Das zeigt sich auch daran, dass sich das potentielle Opfer bei der Verhandlung mit den „Beratern“ nicht eingestehen will, dass er von dem vorgetragenen Finanzlatein keine Ahnung hat. Wenn er stattdessen so tut, als habe er die vorgetragene Finanzkonstruktion und die Pseudofachausdrücke verstanden, so ist dies für den Betrüger das untrügliche Zeichen, dass sein Bluff gewirkt hat. Das sind dann in der Regel auch die Menschen die am Ende nicht wahrhaben wollen, dass sie alles verloren haben. Manche lassen sich über Jahre von den Betrügern vertrösten.
Die Betrüger treiben teilweise über Jahrzehnte unbehelligt ihr Unwesen. Ihr schändliches Treiben kommt selten an die Öffentlichkeit. Die Betrogenen wehren sich nämlich in der Regel nicht. Welcher Geschädigte will sich schon vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht blamieren und eingestehen, dass er sich in eine unredliche oder undurchführbare Sache eingelassen hat. Die Dunkelziffer für diese Delikte, die weder angezeigt noch in irgendeiner Art und Weise den Staatsanwaltschaften bekannt werden ist immens hoch. Nach Schätzungen von Insidern dürfte sie bei über 90% liegen.
Für den betrogenen Anleger sollte die Wiederbeschaffung des Kapitals und nicht die Strafverfolgung, Rache oder die Aufklärung eines Falles in allen Einzelheiten im Vordergrund stehen. Er sollte auch nicht an den Betrüger selbst herantreten, oder gar mit ihm zu verhandeln, oder sich mit ihm zu arrangieren. Wichtig ist möglichst schnell einen fachkundigen Rechtsanwalt ins Vertrauen zu ziehen. Man sollte dabei aber bedenken, dass es nur wenige Rechtsanwälte gibt, die mit dieser Materie vertraut sind.
Eine objektive Einschätzung des jeweiligen Falls ist nur mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert was nun? anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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