Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 13:41 Rekord bei Insolvenzen und Zwangsversteigerungen im Rhein-Main-Gebiet.... 13:41 Rekord bei Insolvenzen und Zwangsversteigerungen im Rhein-Main-Gebiet.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:40 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:39 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Steilmann SE: AG Dortmund eröffnet Hauptinsolvenzverfahren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 843 Wörter · 365 Aufrufe

88 Millionen Euro hat das Modeunternehmen Steilmann über drei Mittelstandsanleihen bei Anlegern eingesammelt. Rund neun Millionen Euro haben die Aktionäre beim Börsengang im vergangenen November investiert.

Das Geld steht im Feuer; das Unternehmen ist insolvent. Das Amtsgericht Dortmund hat am 1. Juni das reguläre Insolvenzverfahren über die Steilmann SE wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 251 IN 34/16).

Die Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 23. August beim Insolvenzverwalter anmelden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 7. September statt. „Die Anleihe-Gläubiger sollten ihre Forderungen in jedem Fall form- und fristgerecht anmelden. Denn nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Mit welcher Quote die Anleger rechnen können, ist allerdings völlig ungewiss. Das hängt in erster Linie von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Daher sei es für die Anleger ratsam, ihre Hoffnungen nicht nur auf das Insolvenzverfahren zu setzen, sondern auch weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen. „Erfahrungsgemäß reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger bedienen zu können. Daher drohen den Anlegern weiterhin Verluste. Um nicht auf diesen sitzen zu bleiben, können unabhängig vom Insolvenzverfahren ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Forderungen können sich möglicherweise aus fehlerhaften Emissionsprospekten ergeben. Denn die Prospektangaben müssen den Anleger vollständig und wahrheitsgemäß über die Chancen und Risiken aufklären. Ebenso hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen.

Für die geschädigten Aktionäre können auch die Voraussetzungen des Börsengangs noch einmal unter die Lupe genommen werden. „Die Insolvenz nicht einmal sechs Monate nach dem Börsengang erscheint zumindest merkwürdig“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

cp

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=a0c9c5eb9b19d4d731c4cc8f62e212e4

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.