Solarworld AG droht hohe Schadensersatzforderung – Möglichkeiten der Anleger
Schon einmal mussten die Anleger der Solarworld AG einen erheblichen Teil zur Rettung des Unternehmens beitragen. Jetzt fürchten sie erneut um ihr Geld. Hintergrund ist ein Rechtsstreit in den USA, der die Existenz des Solarmodulherstellers gefährden könnte.
Der Rechtsstreit, den Solarworld mit einem Siliziumlieferanten führt, hat es in sich. Denn der Lieferant klagt wegen nicht eingehaltener Verträge auf Schadensersatz in Höhe von rund 800 Millionen Dollar. Das Bonner Unternehmen ging bislang immer davon aus, dass die Verträge nichtig seien und berief sich dabei auf das Kartellrecht und illegale Dumpingaktivitäten chinesischer Photovoltaikhersteller auf dem US-Markt. Solarworld vertritt die Auffassung, dass nach US-amerikanischem Recht bei Dumping vertragliche Verpflichtungen auf dem betroffenen Markt nicht mehr durchgesetzt werden dürfen. Eben dieses Hauptargument wurde jetzt aber von einem US-Gericht geschluckt, berichtet das Handelsblatt.
„Die Gefahr, dass Solarworld den seit langem anhaltenden Rechtsstreit verliert, ist durch diese Entscheidung erheblich gestiegen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. Zwar behauptet das Unternehmen noch weitere Argumente im Köcher zu haben. Ob die aber stechen werden, ist ungewiss. Die Börse reagierte unmittelbar auf die schlechten Nachrichten aus den USA und schickte die Solarworld-Aktie auf Talfahrt.
Solarworld hat dem Bericht zu Folge auch keine Rücklagen gebildet. Und die Kapitaldecke reicht nicht aus, um die Schadensersatzforderung zu bedienen, wenn das deutsche Unternehmen den Rechtsstreit verlieren sollte. „Selbst eine außergerichtliche Einigung könnte zu großen Schwierigkeiten führen“, befürchtet Rechtsanwalt Bernhardt. Schon 2012 rutschte Solarworld tief in die roten Zahlen. Nur durch das Engagement der Aktionäre konnte das Unternehmen damals gerettet werden.
Nun könnte die nächste existenzbedrohende Krise vor der Tür stehen. Rechtsanwalt Bernhardt empfiehlt den betroffenen Aktionären daher alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, ehe es zu spät ist.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cp.
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