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Solar 9580 – OLG Stuttgart bestätigt Ansprüche der Anleger!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 797 Wörter · 345 Aufrufe

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gewinnen weitere Verfahren vor dem OLG Stuttgart in Sachen Solar 9580.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, bestätigt das OLG Stuttgart in weiteren Verfahren Ansprüche auf Rückzahlung gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger.

In weiteren von CLLB Rechtsanwälten geführten Verfahren hat das OLG Stuttgart die Berufung von Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger zurückgewiesen und bestätigt, dass dem Anleger Rückzahlungsansprüche gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger zustehen.

In diesen neuen Entscheidungen geht das OLG Stuttgart sogar über die Rechtsansicht des Landgerichts Heilbronn hinaus und verurteilt nicht nur wegen Nichtleistung, sondern sogar wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung der geleisteten Kaufpreise.

„Damit wurde nun endlich auch unsere Auffassung bestätigt, wonach Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger Solaranlagen verkauft hat, obwohl von Anfang an klar gewesen sein muss, dass die einzelnen Projekte aus den Kaufverträgen überhaupt nicht realisiert werden,“ so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch. „Dass dennoch vermeintliche Pachtzahlungen über Jahre an die Anleger geflossen sind, zeigt nach unserer Auffassung eindeutig, dass den Anlegern die Realisierung ihrer Solaranlagen vorgespielt wurde.“

Bereits seit Anfang 2015 vertreten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Anleger im Zusammenhang mit Solar 9580 und haben schon in einer Vielzahl von Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn sowie dem Amtsgericht Schwäbisch Hall erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Betroffenen Anlegern raten die Rechtsanwälte daher, rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche aufgrund prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar 9580 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar 9580 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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