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Solar 9580 e.K. – Reiner Hamberger - Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 486 Wörter · 496 Aufrufe

Mit Urteil vom Donnerstag, den 22.10.2015 wurde die Solar9580 erneut verurteilt, einem Anleger die ausstehenden Pachtzinsen zu bezahlen. Darüber hinaus wurde Solar9580 verurteilt, dem Kläger auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.

Mit Urteil des AG Schwäbisch Hall, vom 22.07.2015, wurde der Inhaber der Solar 9580, Reiner Hamberger schon einmal zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen in Höhe von € 2.846,00 nebst Zinsen verurteilt. Im Wege der Zwangsvollstreckung konnte der gesamte Urteilsbetrag beigetrieben werden. Warum Solar 9580 trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage weitere Klagen riskiert, ist weder rechtlich, noch wirtschaftlich nachvollziehbar, erklärt ein Sprecher der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB.

Aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung, insbesondere dem aktuellen und in der Mediathek des MDR noch immer aufrufbaren Bericht des MDR, wurden nunmehr auch die ersten Klageverfahren auf Rückabwicklung gegen Herrn Hamberger / Solar9580 eingeleitet.

Von Seiten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB wurden bereits eine Vielzahl von Klagen für Anleger aus dem In- und Ausland gegen Solar 9580 fertig gestellt und bei den zuständigen Gerichten eingereicht. Anleger erhalten im Falle des Obsiegens im gerichtlichen Verfahren, von Seiten der Solar 9580 nicht nur den ausgeurteilten Geldbetrag nebst Zinsen, sondern zudem auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten.

Die Anwälte raten aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.

Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Solar 9580 e.K.- Reiner Hamberger ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cllbprat

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