Smetana hat gestand. Der BCI Business Capital Investors Macher sitzt wegen Betrugs.
Die Düsseldorfer Landrichter verurteilten die Unternehmensverantwortlichen zu hohen Freiheitsstrafen. Das ist eine wichtige Entscheidung für alle Betroffenen, die ihre Gelder zurückholen wollen.
Der Unternehmensvertantwortliche hat ausgepackt. Klaus Smetana hat in dem Strafprozess gegen die BCI Spitzen gestanden, dass er gemeinsam mit anderen Verantwortlichen das Unternehmen strukturiert und geleitet hat.Er soll ein weitverzweigtes Treuhandkontensystem aufgebaut haben, über die die BCI Anleger die Gelder eingezahlt haben.
Nachdem ein erheblicher Teil dieser Gelder in der Schweiz beschlagnahmt wurden, konnten die kein Geld mehr an die Anleger auszahlen. Nach der Auffassung des auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Oliver Frick, der viele Fällen seit mehreren Jahren betreut, ist diese Treuhand für viele Anleger ein ganz wichtiger Vertrauensmoment gewesen, die sie zu den Investments verleitet hat. Jetzt hat das Landgericht die Verantwortlichen wegen Betrugs verurteilt.
Diese Gerichtsentscheidung hat nach der Einschätzung des Anlegeranwalts Frick Signalwirkung: "Nach unserer Einschätzung wurde bewiesen, dass die Betroffenen betrogen wurden. Und in dem Fall können die Schadensersatzansprüche geltend machen. Und das macht Sinn; es wurde viel beschlagnahmt. Aber an das Geld kommen die Anleger nur über Titel ran. Es muss geklagt werden. Und zwar schnell."
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Frick hat für Anleger schon in mehr als 50 Fällen für die Anleger erstreiten Titel erstreiten können. Die bekommen Geld zurück. Aber Frick warnt: "In diesem Vollstreckungsverfahren zählt das Prioritätsprinzip; wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Deeshalb raten wir allen BCI Anlegern: Verlieren Sie keine Zeit. Setzen Sie sich mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung und lassen Sie alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft BCI Business Capital Investors". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp
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