Sind Sie als Kapitalanleger auf falsche Versprechungen hereingefallen und mit miesen Tricks über den Tisch gezogen worden?
Anlagetricksereien in Deutschland vernichten jährlich Milliarden von Euro und sind bereits zu einer Belastung für den Ruf des Finanzplatzes Deutschland geworden.
Weniger im Fokus der Öffentlichkeit stehen die Summen, die Tag für Tag auf weniger spektakuläre Weise ertrickst werden. Dazu nur einige Beispiele :
• Banken, die windige Immobiliengeschäfte finanzieren aber den Käufer der überteuerten Immobilie noch nie persönlich gesehen haben.
• Der Anlageberater, der vor dem Hintergrund der immer unsicherer werdenden Altersversorgung Traumrenditen zwischen zwanzig und mehreren hundert Prozent verspricht und damit Anlegern ihre Spargroschen abzockt.
• Der Reiseveranstalter, der den Traumurlaub zum Albtraum werden lässt.
• Der Sumpf der Bankgarantie-,Termin-, Zinsdifferenzgeschäfte, Grundschuldbriefe und Penny-Stocks.
• Time-Sharing Ferienwohnrechte mit Fragezeichen.
• Aber auch Automobilkonzerne, die mit krimineller Energie verbotene Software in ihre Autos einbauen und unausgereifte Autos auf den Markt bringen die das Leben der Käufer gefährden oder aber diese zumindest zu unbezahlten Testfahrern auf eigenes Risiko machen.
Jeder, der mit miesen Tricks hereingelegt wurde, sollte sich dagegen mit aller Kraft und guter rechtlicher Vertretung wehren.
Wer sich wehrt, trägt mit dazu bei Betrügern und unlauteren Geschäftemachern das Handwerk zu legen und verhindert, dass weitere Menschen Schaden erleiden.
„Es geht dabei keineswegs nur um den eindeutig kriminellen Betrüger, sondern auch um etablierte Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen, die der Meinung sind, nicht ständig mit dem Verbraucherschutzgesetz unter dem Arm herumlaufen zu müssen,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Die Finanzbranche überschüttet die Menschen mit Informationen über Anlagemöglichkeiten zur Altersvorsorge. Unterstützung erfährt sie dabei von der Politik, welche ständig über die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge referiert. Diese Informationsoffensive ist aber nichts anderes als eine Kombination aus Marketing, Werbung für die Finanzbranche und eine politische Bankrotterklärung.
Selbst wenn die Verbraucher diesen Botschaften keine übergeordnete Bedeutung beimessen, werden sie trotzdem im Unterbewusstsein der Menschen verankert. Die Menschen werden quasi sturmreif für den Besuch des Anlageberaters geschossen. Wenn der seinen Opfern, dann noch das Gefühl der Dringlichkeit vermittelt ist der Sack zu, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Viele Anleger vertreten die Meinung, dass große bekannte Namen aus der Finanzbranche, dazu zählen auch die Banken und Sparkassen, für entsprechende Qualität bürgen und man vor finanziellen Verlusten gefeit sei.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Bankberater und Berater der großen Finanzdienstleister bei ihrer Arbeit nicht unbedingt den Anlegerinteressen die Priorität einräumen. Diese Berater sind in der Regel zuerst den finanziellen Interessen ihrer Arbeitgeber verpflichtet. Große Unternehmen haben bekanntermaßen auch große Ausgaben. Anleger sollten also dem besten Berater und nicht dem Berater der für das größte Unternehmen arbeitet, ihr Vertrauen schenken.
Die Finanzbranche lebt ausschließlich vom Vertrauen, dass Ihnen die Kunden entgegenbringen. Das Aufbauen von Vertrauen ist für Finanzberater überlebenswichtig. Denn wenn ihnen dies gelingt, können Sie die Produkte verkaufen an denen sie am meisten Geld verdienen.
• Wenn der Anlageberater über außergewöhnliche Anlagemöglichkeiten die sie in kurzer Zeit reich machen sollen spricht, denken Sie immer daran die 6 richtigen Im Zahlenlotto hat auch immer ein anderer.
Die Berater wissen ganz genau was ihre Kunden hören wollen. Also werden hohe Renditen bei kaum vorhandenem Risiko versprochen. Die finale Anlageentscheidung des Kunden ist in den meisten Fällen dann auch das Ergebnis des Verkaufsgesprächs. Die Dokumentation wird meist als nicht so wichtiger Papierkram verniedlicht und auch so wahrgenommen. Dabei sollten Anleger nur dem Vertrauen was Sie sehen und nicht dem was sie hören.
Die Berater wissen aber ebenso genau was ihre Kunden nicht hören wollen. Also wird die Wahrheit verschwiegen, weil sonst kein Abschluss zustande kommen würde. Es wird mehr Umsatz generiert, wenn die Risiken verschwiegen oder bagatellisiert werden. Der Kunde wird also ganz bewusst getäuscht. Unterlassung, falsche Angaben und Übertreibung sind dazu die Stichworte.
Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich oft als Reinfälle.
Mit Schrottimmobilien, unternehmerischen Beteiligungen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramiedensystemen, Wind-, Strom-, Holz- Fonds zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über Anlagebetrug, sondern über „ganz normale“ Kapitalanlagen, die auch von den Banken ihren Kunden verkauft wurden.
Was ist, wenn Anleger bei ihrer Anlageentscheidung getäuscht werden?
Die Anbieter unterliegen zwar bestimmten gesetzlichen Regeln und Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher „Beratungen“ werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.
Solange sich die Kapitalanlagemodelle nicht an den Bedürfnissen der Anleger sondern am eigenen geschäftlichen Erfolg orientieren, wird weiterhin eine gigantische Umverteilung des Kapitals von unten nach oben stattfinden. Wer weiterhin die profitorientierte Anlage und nicht die nachhaltige Anlage in den Fokus des Geschehens rückt, kann auch gleich ins Spielkasino gehen. Es ist eine Binsenweisheit, dass Geld nicht arbeitet. Wer das glaubt und danach handelt, greift den Menschen in den Geldbeutel und beutet sie skrupellos aus. Der Glaube an ständiges Wachstum ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Der Erdball wächst auch nicht!
Der BSZ e. V. glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann.
• Kein Anlageberater ist klüger als seine Kunden! „Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Es ist die Finanzbranche die vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden geschützt werden sollte“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.
Der BSZ e.V. kennt keine Investition bei der kein Risiko bestünde. Wer so etwas behauptet, hat keine guten Absichten. Also Vorsicht! Das Versprechen schneller und großer Gewinne soll den Anleger gierig machen. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine Investition entwickelt. Gerade die so „vorgestellten lukrativen Investitionen sind auch oft sehr riskant.
Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Für sehr viele Anleger wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass die vermeintlich sichere Altersvorsorge als verloren anzusehen ist. Reich geworden sind am Ende nur die Initiatoren und die Vertriebe.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben.
Ein guter Kriminalroman ist da nämlich oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis.
Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit Rückzahlungsaufforderungen eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend. Diese schmerzhafte Erfahrung machen gerade viele Anleger. Sie bekommen dieser Tage Post aus Rechtsanwaltskanzleien. Darin fordern die Anwälte die Rückzahlung der gewährten gewinnunabhängigen Ausschüttungen. Den Anlegern wird meist eine sehr kurze Zahlungsfrist gewährt und vorbeugend gleich mit einer Klage gedroht, falls die Frist fruchtlos verstreicht.
Kapitalanlage: Warum betroffen Anleger untätig auf ihrem erlittenen Schaden sitzen bleiben.
Wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort der geschädigten Anleger: „ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“
Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu haben. Diese Aussage ist praktisch die Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
• Zunächst sollte man sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach reiflicher Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne weiteres distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht falsch!
Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Diesem Treiben will der BSZ e.V. endlich ein Ende setzen. Der BSZ e.V. will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der BSZ e.V. verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Sind Sie als Anleger auf falsche Versprechungen hereingefallen, oder als Kunde mit miesen Tricks über den Tisch gezogen worden, ist dies noch nicht gleichbedeutend mit einem Geldverlust.
Der BSZ e.V. bietet ein Experten-Netzwerk, in dem man auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwälte und versierte Vertragsrechtsexperten, die sehr oft helfen können, findet. Allerdings ist in den meisten Fällen Eile geboten, weil sonst die Verschiebung des Geldes ins Ausland droht.
Um Rechtsnachteile zu vermeiden und die nicht geringen Kosten an der richtigen Stelle einzusetzen, ist daher die Wahl des „passenden“ Anwalts wichtiger denn je. Der Vorstand des BSZ e.V. Horst Roosen stellt dazu fest, dass schließlich der Rechtsberatung ein Höchstmaß an Vertrauen zu Grunde liege, welches der Mandant seinem Anwalt entgegenbringe. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte bearbeiteten ausschließlich Fälle die in ihr Fachgebiet fielen, mit denen sie schon genügend Erfahrung haben und wo sie auch sicher seien, die Ziele ihrer Mandanten realisieren zu können. Das wirke sich sowohl auf die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant als auch auf das Ergebnis positiv aus.
Anleger die einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten, können sicher sein, dass sie mit einem Anwalt zusammen arbeiten, der auch wirklich Experte in diesem betreffenden Bereich ist, kompetent berät, bis zum Schluss am Ball bleibt und nicht nur seine Einnahmen im Blick hat. Diese Experten können Sachverhalte klären, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, Prozesse vermeiden oder gewinnen helfen. Auf die besonderen Fähigkeiten der BSZ e.V. Experten kann man sich grundsätzlich verlassen.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den
Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
Beantragen Sie den Beitritt zu einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 75.- Euro nicht unterschreiten.
Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=d2bc2fd87cef1bd80505c429a2340236
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig
• Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anwaltssuche?PHPSESSID=6352cbaaf63fe43ebba4bf50c657a65b
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.