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Silber-Barren oder Silber-Barren-Münzen als offizielles Zahlungsmittel

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 383 Wörter · 452 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Bewerbung von Silber-Barren oder Silber-Barren-Münzen als offizielles Zahlungsmittel nur eingeschränkt möglich, so das LG Braunschweig. Es muss bei dieser "Bewerbung" im Internetauftritt bekannt gemacht werden, dass es nur auf den Salomon-Islands ein offizielles Zahlungsmittel ist. Dies ist ohne numismatische Spezialkenntnisse und Erfahrungen nicht erkennbar.

Die Erwartungen des durchschnittlichen Verbrauchers gehen nach dem LG Braunschweig dahin, dass Silbermünzen nicht nur einen Materialsachwert oder einen ideellen Wert als Liebhaber- oder Sammerstück haben. Die Münzen müssen im Inland als Zahlungsmittel eingesetzt und mindestens bei Banken und Sparkassen in Bargeld umgetauscht werden können.

Offizielle Zahlungsmittel sind Wertträger, die im Wirtschaftsleben zur Tilgung von Geldschulden eingesetzt werden und als Gegenwert bei Käufen und Verkäufen dienen. Nicht nur bei Silbermünzen sondern auch bei Goldmünzen ausländischer Herausgeber kann es erhebliche Probleme geben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens beraten betroffene Anleger gern umgehend und mit ihrer Erfahrung zu Gold, Silber und Gold- und Silbersparplänen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Gold & Silber". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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