Sie wurden abgemahnt wegen Unberechtigte Verwendung der Marke APOLLO
Bundesweite Hilfe bei Geld-Forderung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung.
Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner bezüglich der Verwendung der Marke „APOLLO“ erhalten und sollen an die Anwälte Geld bezahlen? Bei uns finden Sie schnelle Hilfe.
Was ist der Zweck einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?
Der Zweck einer solchen sog. strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist die Ausräumung der sog. Wiederholungsgefahr. Die Tatsache allein, dass einmal widerrechtlich ein fremdes Markenzeichen verwendet worden ist, lässt für die Rechtsprechung den Schluss zu, dass die Gefahr besteht, dass der Rechteverletzer dieses Verhalten wiederholen wird.
Kurz gesagt: Wer es einmal macht, der macht es immer wieder.
Um diese Wiederholungsgefahr wirksam auszuräumen, fordert die Rechtsprechung, dass sich der Verletzer schriftlich und mit einer Vertragsstrafe entsprechend dazu verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.
Allein die Beseitigung der Rechtsverletzung, d. h. z. B. das Löschen eines Markenzeichens von der Webseite, oder ein mündliches Unterlassungsversprechen, ist nicht ausreichend.
Vorsicht ist deshalb geboten, weil die Urheber über ihre Anwälte vorformulierte Unterlassungserklärungen zusenden lassen, die viel zu pauschal formuliert sind. Wenn Sie Betroffener sind und eine Rechtsverletzung begangen haben, sollten Sie die Formulierung der Unterlassungserklärung unbedingt von einem Fachanwalt überprüfen lassen.
Eine solche Unterwerfungserklärung ist nämlich 30 Jahre bindend!
Im Falle einer eindeutigen Rechtsverletzung sollten Sie, bevor Sie eine solche Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben, unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Die meisten Abmahnungen sind viel zu weit gefasst und fordern eine viel zu hohe Vertragsstrafe bzw. es wird ein viel zu hoher Schadensersatzbetrag gefordert.
Deshalb: Lassen Sie Ihren Fall kostenfrei von unseren Vertrauensanwälten prüfen!
Wie sollen Sie sich verhalten?
Nun zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und dann unser Kontaktformular hier ausfüllen, damit wir Ihnen kostenfrei Hilfe zukommen lassen können.
Handeln Sie auf keinen Fall überstürzt, denn dann können Sie nicht mehr korrigierbare Fehler begehen. Hüten Sie sich vor einer einfachen „Copy-Paste” Übernahme der im Internet kursierenden üblichen „Standard-Ausreden und -Argumente“. Dies wird Ihnen nicht weiterhelfen und kann die Sache nur unnötig verschärfen. Standard-Ausreden überzeugen die Gerichte nicht und wenden eine Verurteilung regelmäßig nicht ab.
Es ist auch nach Mitteilung unserer Vertrauensanwälte dringend davon abzuraten, sofort eine “modifizierte Unterlassungserklärung“ die man aus dem Internet kopiert hat abzugeben und zu glauben, damit wäre man aus der Sache raus. Zudem kursieren nach Mitteilung unserer Vertrauensanwälte im Internet “modifizierte Unterlassungserklärung“ die nicht ausreichend sind und wohl von den Abmahnern in Umlauf gebracht worden sind, um die Abmahnopfer dazu verleiten diese unzureichende Erklärungen abzugeben, damit diese in eine rechtlich nachteiligere Position geraten.
Deshalb: Die Abgabe einer falsche oder unzureichenden “modifizierten Unterlassungserklärung” kann Ihre Situation viel schlimmer machen!
Beachten Sie insbesondere, dass eine unglücklich formulierte Unterlassungserklärung Sie ein Leben lang binden kann. Verstoßen Sie oder jemand anderes über Ihren Anschluss z.B. 10 Jahre nach Abgabe der Erklärung – wenn Sie dies schon lange vergessen haben – versehentlich gegen Ihre Unterlassungserklärung so kann das für Sie sehr sehr teuer werden.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung durch unsere Vertrauensanwälte!
Damit Sie erfahren, wie Sie sich verhalten müssen und wie Sie als Anschlussinhaber die erhaltene -Abmahnung effektiv abwehren können bieten wir Ihnen eine kostenfrei Erstbewertung durch unsere Rechtsanwälte an.
Schlagkräftige Sofort-Hilfe können Sie hier anfordern!
Sie können aber auch gerne erst anrufen: 06071-9816810
abmahnung.live: das Kompetenzzentrum für Abmahnopfer –
Sie haben die Abmahnung,
wir haben die fachkundigen Rechtsanwälte!
BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon 06071-9816810
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