SHB Altersvorsorgefonds. Die nächste Hiobsbotschaft. Der Kölner Technologiepark ist zahlungsunfähig.
Und schon wieder der nächste Tiefschlag. Die Beteiligung an dem Kölner Technologiepark muss abgeschrieben werden. Wegen des Verlusts aus einem Währungsspekulationsgeschäfts ist die Beteiligung wertlos. Ein Beitrag von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper und BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Maren Beckmann.
Der Altersvsorgefonds der SHB AG, heute München-Dornach und Köln Fonds GmbH & Co. KG, muss die nächste Schlappe hinnehmen. Jetzt ist eine Zielgesellschaft zahlungsunfähig.
Der Altersvorsorgefonds, der seinen Namen nicht verdient, hat fast die Hälfte des Einsatzes in einen anderen geschlossenen Immobilienfonds investiert. Die LHI Immobilienfonds GmbH & Co. TechnologiePark Köln KG ist zahlungsunfähig. Wegen des windigen Fremdwährungsgeschäfts. Der Zielgesellschaft. Die NARAT GmbH & Co. KG hatte nämlich die Hälfte der Finanzierung des Objektkaufpreises über ein Fremdwährungsdarlehen, Schweizer Franken, finanziert.
Nachdem die Schweizer Notenbank den Frankenkurs frei gegeben hatte, explodierte das Tauschverhältnis. plötzlich musste die Kreditnehmerin knapp € 35 Mio. mehr zahlen. Das konnte sie nicht.
Und beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit weitreichenden Folgen. Der Altersvorsorgefonds musste das Investment abschreiben."Jetzt ist", meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "die Hälfte des Gesellschaftsvermögens weg."
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "SHB-Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
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gröpköp
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