Schweizer Franken/Euro Desaster: Stop-Loss
Zahlreiche Bankkunden haben ihre CHF-Kredite durch eine Stop-Loss-Vereinbarung, zumeist bei 1,19 EUR/CHF, abgesichert. Mit großer Enttäuschung mussten sie hinnehmen, dass der CHF-Kredit nicht zum Kurs des Strikepoint's (etwa 1,19 EUR/CHF) gewechselt wurde, sondern zu einem viel schlechteren Kurs.
Ob Bankkunden, die solcher Art geschädigt wurden, einen Schaden wirksam geltend machen können, hängt von der Textierung der Stop-Loss-Vereinbarung ab. Weiters von der Aufklärung, die die Bank erteilt hat.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Vogl Rechtsanwälte vertreten bereits zahlreiche Geschädigte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Einigen konnte schon rasch geholfen werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 03.02.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
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