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Schweizer Franken/Euro-Desaster: – Schadensausmaß wird immer größer! – Anleger müssen handeln!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 767 Wörter · 379 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Banken und Broker fordern Anleger zum Zahlen von Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Auch zahlreiche Anleger in Fremdwährungsdarlehen machen erhebliche Verluste, ebenso wie viele Kommunen.

Nach der Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend frei zu geben, ist der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum Teil 0,85 €/Franken.

Viele Anleger sitzen inzwischen auf massivsten Verlusten, schlimmer noch, haben existenzbedrohende Verluste zu befürchten.

Anleger von Hebelprodukten werden dazu aufgefordert, Nachschüsse in exorbitanter Höhe zu zahlen

Anleger, die in Schweizer Franken/Euro-Hebelprodukte investiert haben, sitzen oftmals in der Falle:
Banken und Broker sind inzwischen schon dazu übergegangen, die Anleger zum Einzahlen von Nachschüssen aufzufordern, die sie oftmals binnen weniger Tage leisten sollen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth : „Die wirtschaftlichen Folgen sind für die Betroffenen in vielen Fällen ruinös. Wir haben hier viele Kontenbeispiele auf dem Tisch liegen. Um das desaströse Ausmaß zu verdeutlichen: In einem Fall hat sich eine Einlage von ca. € 3.000,-- in ein Minus von ca. € 280.000 verwandelt, in einem weiteren Beispiel ist ein Guthaben von ca. € 15.000,-- in ein Minus von ca. € 135.000,-- abgestürzt, in einem anderen Beispiel haben sich ca. € 85.000,-- Eigenkapital in über € 800.000,-- Schulden verwandelt. Wir könnten noch viele weitere Beispiele aufzählen. Die Anleger sollen diese Zahlungen binnen weniger Tage leisten.“

Die Verzweiflung unter vielen Anlegern ist zur Zeit groß.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth weiter: „Wir haben uns bereits einige Verträge unterschiedlicher (Broker angesehen und haben Zweifel, ob die betreffenden Klauseln der Banken und auch das Verhalten gerade bei der Kursfeststellung in den Stunden nach dem Währungscrash in diesem Fall gerichtsfest sind. Wir möchten in jedem Fall allen betroffenen Anlegern Mut zusprechen. Ob sie nun in eigener Verantwortung gehandelt haben, ob sie Musterdepots von Börsenbriefen nachgehandelt haben, ob sie ihr Geld durch Vermögensverwalter mit einer Währungsstrategie haben handeln lassen, sie alle sollten nun keinesfalls den – soweit geschehen - Aufforderungen der jeweiligen Broker zum Ausgleich ihrer Konten nachkommen.

Oftmals sollte den Nachschussforderungen jedoch, worauf hingewiesen werden soll, aus Vorsichtsgründen ausdrücklich widersprochen werden.

Anleger von Fremdwährungsdarlehen in der Falle
Auch zahlreiche Anleger von Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken sitzen inzwischen auf erheblichen Verlusten. Medienberichten der letzten Tage zufolge haben allein die Volks- und Raiffeisenbanken ca. 30.000 Fremdwährungs-Darlehen in Schweizer Franken ausgegeben, die jetzt auf einen Schlag bis zu ca. 20 % teurer werden, was für viele Betroffene ebenfalls katastrophale Auswirkungen hat.

Viele Anleger hatten auf Anraten ihrer Bank/Ihres Vermögensberaters in den letzten Jahren wegen der günstigeren Zinsen Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Diese Zinsersparnis schmilzt nun nicht nur dahin, sondern wird durch den Kursanstieg des Schweizer Franken vollkommen zunichte gemacht.

Vielen haben daher Verluste von etlichen zehntausend Euro zu verschmerzen.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hierzu: „Auch diese Anleger sind nicht chancenlos: Zum einen sollte geprüft werden, ob nicht erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Bank/den Berater geltend gemacht werden könnten wegen eventueller Falschberatung, oder besser noch, es sollte gleich geprüft werden, ob das Darlehen nicht wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung vollständig widerrufen werden kann, so dass der Anleger komplett aus dem für ihn negativen Darlehen „aussteigen“ kann.“

Auf jeden Fall gibt es für Anleger vielfältige Möglichkeiten, ihre Verluste zu reduzieren.

Kommunen machen Millionenverluste

Auch zahlreiche Kommunen, Medienberichten zufolge vor allem in Nordrhein-Westphalen, haben in Schweizer Franken Darlehen aufgenommen und sitzen nun ebenfalls auf Millionenverlusten, Medienberichten der letzten Tage zufolge sollen sich die Verluste aller deutschen Kommunen durch den Anstieg des Schweizer Franken auf ca. 1,2 Milliarden € belaufen.

Fazit: Die Aufwertung des Schweizer Franken bringt viele Verlierer mit sich und trifft viele Anleger sehr hart.

Betroffene können sich der BSZ e.V.-IG „Schweizer Franken“ anschließen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 31.01.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
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