Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 15:56 eMBIS erweitert KI-Angebot: Neues Assistenten-Seminar und Update für O.... 15:56 Deutschland drohen Zahlungen bis zu 38 Milliarden €. 15:55 Deutschland drohen Zahlungen bis zu 38 Milliarden €. 15:53 Eventequipment aus Deutschland vom Spezialisten. 15:52 Eventequipment aus Deutschland vom Spezialisten. 15:43 Mit dem Wind unterwegs: Entschleunigung auf der Blauen Reise entlang d.... 15:43 Mit dem Wind unterwegs: Entschleunigung auf der Blauen Reise entlang d.... 15:20 Wachstumsperspektiven in Sachen Kernkraft.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Schweizer Banken müssen Kick-backs herausgeben. Auch tausende Deutsche betroffen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 353 Wörter · 393 Aufrufe

Schweizer Bundesgericht urteilt, dass Schweizer Banken Kick-backs heraus geben müssen. Auch tausende Deutsche können vermutlich Rückforderungsansprüche stellen.

Das Schweizer Bundesgericht (entsprechend dem deutschen BGH) hat mit Urteil vom 30.10.2012 entschieden, dass Schweizer Banken sog. kick-backs, in der Schweiz Retrozessionen genannt, die sie von Drittanbietern für den Vertrieb der Fonds und strukturierten Produkten erhalten haben, zurück erstatten müssen.

Schweizer Banken müssen nun die Kick-backs zurück zahlen, es sei denn, man hat ausdrücklich unterschrieben, dass man auf die Auszahlung der Kick-backs verzichtet.

Dieses Urteil trifft die Schweizer Banken hart und es dürften auch tausende deutsche Anleger davon betroffen sein, da mehr als die Hälfte der in der Schweiz verwalteten Gelder ausländischer Herkunft sind, ist der BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth überzeugt.? Da davon auszugehen ist, dass das Urteil auch rückwirkend gilt, sind wohl sehr viele Anleger, auch deutsche Anleger, betroffen, so Dr. Späth. Auch viele deutsche institutionelle Anleger wie z.B. Pensionskassen dürften betroffen sein und können nun die Kick-backs zurück fordern.

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt geht davon aus, dass das Urteil zu einer Klagewelle gegen Schweizer Banken führen könnte, auch gegen große Institute wie die UBS, und diesmal auch ausländische Anleger, wie z.B. deutsche Anleger von den Banken ihr Geld zurück fordern werden, da es sich, anders als nach dem ersten Schweizer Kick-back-Urteil aus dem Jahr 2006 zum Großteil nicht mehr um undeklarierte Gelder handeln dürfte. Teilweise dürften Schweizer Banken nach dem Urteil aber auch einigungsbereit sein.

Betroffene Bankkunden können sich der BSZ e. V. Interessengemeinschaft "Schweizer Banken/ Kick-backs"anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. November 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwsp

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.