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Scholz Holding Anleihe: „Das grenzt an einen Totalverlust“

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 864 Wörter · 422 Aufrufe

Den Anlegern der Scholz Holding GmbH droht ein Verlust von fast 90 Prozent. „Das grenzt schon an einen Totalverlust. Dagegen sollten sich die Anleger wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Dabei könnte es für die Anleger sogar noch dicker kommen. Denn im Zuge der Restrukturierung des angeschlagenen Recycling-Unternehmens sollen die Anleger zunächst nur eine Abschlagzahlung von 14 Millionen Euro erhalten. Das entspricht einer Quote von rund 7,7 Prozent bezogen auf die 182,5 Millionen Euro schwere Anleihe nach österreichischem Recht. Nur wenn sich die Geschäfte entsprechend positiv entwickeln sollten, könnte es für die Anleger noch einmal einen Nachschlag von rund 5,8 Millionen Euro geben. „Im besten Fall würden die Anleger also rund 11 Prozent ihrer Investition zurückerhalten“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Dass die Anleger im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen und dem möglichen Einstieg eines Investors rechnen mussten, war im Grunde genommen klar. Dass die Einschnitte derart massiv ausfallen sollen, dürfte aber für die Anleger ein Schock sein. „Alleine die Ende Mai fällige Zinszahlung hat schon ein Volumen von rund 15 Millionen Euro. Jetzt sollen sich die Anleger mit einer Abschlagzahlung von 14 Millionen Euro zufriedengeben und auf alle weiteren Ansprüche verzichten – das kann nicht sein“, sagt der Rechtsanwalt.

Die 2012 begebene Anleihe hat ein Volumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die ursprünglich im März fällige Zinszahlung wurde zunächst bis zum 31. Mai gestundet. „Dies diente wohl auch nur den Gesprächen mit den Investoren und nicht den Interessen der Anleger, die für die Restrukturierung der Scholz Holding GmbH tief in die Tasche greifen sollen“, so Cäsar-Preller.

Der erfahrene BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, alle rechtlichen Register zu ziehen: „Es sollten alle Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung der Anleihe bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden, um zu retten, was noch zu retten ist.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding Anleihe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding Anleihe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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