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Schiffsfonds MS „Buxwind“ , Schadensersatzklagen gegen Banken und Berater.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 584 Wörter · 370 Aufrufe

Schiffsfonds MS „Buxwind“ , Schadensersatzklage gegen beratende Sparkasse möglich. Viele Anleger des Schiffsfonds MS „Buxwind“ Verwaltungs- und Bereederungs GmbH & Co. beteiligt haben, überlegen, ob Sie angesichts der gesamten wirtschaftlichen Lage des Schiffsfonds eine Schadenersatzklage gegen die Sparkasse Bas Kissingen und andere Vermittler einreichen.

Den Beratern wird in der Schadenersatzklage fehlerhafte Aufklärung und Beratung der Anleger vorgeworfen. Insoweit könnten auch beachtliche Erfolge im Sinne von „hohen“ Vergleichen erzielt werden.

Eine gute Rückabwicklung ist oft rechtlich in Form einer Schadensersatzklage wegen Falschberatung tatsächlich gegen Berater (Banken, Sparkassen), Prospektverantwortliche, Treuhand und Gründungsgesellschafter möglich.

Der wegen Falschberatung oder Prospektfehler verklagte Anspruchsgegner (in der Regel die Berater-Bank bzw. Sparkasse) muss insoweit den klagenden Anleger so stellen, als ob er die streitbefangene Schiffsfondsbeteiligung nicht erworben hätte.

Geschädigte Anleger sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Interessierte Anleger sollten hierbei zeitnah reagieren, da im Hintergrund eine Verjährungsfrist droht droht abzulaufen.

Schiffsfondsanleger sollten deshalb eine Schadenersatzklage mit ihrem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.

Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds- gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds MS „Buxwind“ beizutreten.

Weitere Informationen und einen Antrag für die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds MS „Buxwind“ können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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steff

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