Do, 15. Okt 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 16:56 B2B-SEO im technischen Mittelstand: Was die Forrester-Befragung zur KI.... 16:51 Immobilienverkauf nach einer Trennung - wenn Emotionen auf Eigentumsfr.... 16:47 Über 80 % weniger Kraniche - und der NABU & andere Naturschutzorganisa.... 15:27 USA: Neue Atomstromverträge rücken Uran in den Fokus. 15:17 Weihnachtsgeschäft treibt Nachfrage nach Kartonverpackungen. 14:37 Silver Tiger Metals plant 87 Millionen CAD für den weiteren Minenbau. 14:26 Lakeview Cannobio erweitert sein Angebot in Cannobio am Langensee. 14:03 Knuddels unterstützt PRIDE PICTURES Film Festival.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Schiffsfonds MS „Buxwind“ , Schadensersatzklagen gegen Banken und Berater.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 584 Wörter · 392 Aufrufe

Schiffsfonds MS „Buxwind“ , Schadensersatzklage gegen beratende Sparkasse möglich. Viele Anleger des Schiffsfonds MS „Buxwind“ Verwaltungs- und Bereederungs GmbH & Co. beteiligt haben, überlegen, ob Sie angesichts der gesamten wirtschaftlichen Lage des Schiffsfonds eine Schadenersatzklage gegen die Sparkasse Bas Kissingen und andere Vermittler einreichen.

Den Beratern wird in der Schadenersatzklage fehlerhafte Aufklärung und Beratung der Anleger vorgeworfen. Insoweit könnten auch beachtliche Erfolge im Sinne von „hohen“ Vergleichen erzielt werden.

Eine gute Rückabwicklung ist oft rechtlich in Form einer Schadensersatzklage wegen Falschberatung tatsächlich gegen Berater (Banken, Sparkassen), Prospektverantwortliche, Treuhand und Gründungsgesellschafter möglich.

Der wegen Falschberatung oder Prospektfehler verklagte Anspruchsgegner (in der Regel die Berater-Bank bzw. Sparkasse) muss insoweit den klagenden Anleger so stellen, als ob er die streitbefangene Schiffsfondsbeteiligung nicht erworben hätte.

Geschädigte Anleger sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Interessierte Anleger sollten hierbei zeitnah reagieren, da im Hintergrund eine Verjährungsfrist droht droht abzulaufen.

Schiffsfondsanleger sollten deshalb eine Schadenersatzklage mit ihrem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.

Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds- gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds MS „Buxwind“ beizutreten.

Weitere Informationen und einen Antrag für die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds MS „Buxwind“ können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=84427b37fd7ee26032d4e125647e7ab8

steff

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Anzeige
Ende Anzeige
Pressekontakt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg bsz-ev@t-online.de www.fachanwalt-hotline.de

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Rechtliches Anliegen

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Meldungen sind kostenlos.

Diese Mitteilung verwalten

Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt?

Der Anmeldelink geht an die hinterlegte Adresse:

  • b***@t-online.de
Anmeldelink anfordern

Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort. Andere Adresse? Anmeldung per E-Mail-Link.