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Schiffsfonds: Krise hält an – Schadensersatzansprüche der Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 882 Wörter · 259 Aufrufe

Mehrere hundert Schiffsfonds haben in den vergangenen Jahren Insolvenz angemeldet. Anleger haben dadurch bereits viel Geld verloren. Schiffsfonds-Anleger, die bisher noch von einer Insolvenz der Fondsgesellschaft verschont blieben, können immer noch nicht aufatmen. Ein Ende der Krise der Handelsschifffahrt ist nach wie vor nicht in Sicht.

Es ist noch nicht lange her, da war die Handels- und Containerschifffahrt ein blühendes Geschäft. Eine weltweit hohe Nachfrage sorgte für hohe Charterraten, verschiedene Emittenten platzierten Schiffsfonds und sammelten Geld bei den Anlegern ein. Die beteiligten sich in der Hoffnung auf eine renditestarke und auch sichere Geldanlage. Das wurde ihnen zumindest in den Anlageberatungsgesprächen häufig so dargestellt.

Das Jahr 2008 mit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise stellte jedoch einen tiefen Einschnitt dar und markiert den Beginn einer Krise, die bis heute noch nicht überstanden ist. Die Nachfrage brach ein und die erforderlichen Charterraten konnten von den Fondsgesellschaften nicht mehr eingenommen werden. Die Folgen bekamen auch und besonders die Anleger zu spüren. Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus, die Insolvenz zahlreicher Schiffsfonds ließ sich dennoch nicht vermeiden und das Geld der Anleger war zu großen Teilen verloren.

Heute sind die Charterraten im Keller. Die Schiffe können teilweise noch nicht mal mehr ihre Betriebskosten erwirtschaften. Um Überkapazitäten abzubauen, werden Schiffe abgewrackt. Größere Schiffe mit einer höheren Frachtkapazität kommen auf den Markt. Zusätzlich macht Konkurrenz aus Asien das Leben für die deutschen Reedereien nicht einfacher. Experten gehen daher davon aus, dass ein Ende der Krise nach wie vor nicht in Sicht ist. „Mit anderen Worten müssen Schiffsfonds-Anleger weiterhin um ihr Geld fürchten. Weitere Insolvenzen oder Notverkäufe sind zu befürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Um sich vor Verlusten zu schützen, können Schiffsfonds-Anleger aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Gegebenenfalls können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. „Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei wurden die Anleger oftmals mit Argumenten wie sichere oder renditestarke Geldanlage geködert. Zur Wahrheit gehörte aber schon immer, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen mit hohen Verlustrisiken sind. Über diese Risiken hätten die Anleger auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung aber oft ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden können“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings unterliegen Schadensersatzansprüche der Verjährung. Anleger, die sich im Jahr 2007 an einem Schiffsfonds beteiligt haben, sollten daher handeln, da sonst die zehnjährige Verjährungsfrist einsetzen könnte.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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