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Schiffsfonds gehen den Bach runter - Postbank lenkt nach Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 442 Wörter · 385 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Schiffsfonds galten lange Zeit als attraktive Geldanlagemöglichkeit, weil sie hohe Renditen abwarfen. Seit Beginn der Finanzkrise sowie einem großen Anstieg der Zahl an Frachtschiffen gingen Frachtraten von Schiffen massiv zurück, was eine Insolvenz von etwa 450 Schiffsfonds zur Folge hatte. ,,Massive Verluste für Anleger waren auch eine Folge der Pleiten.", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Finanzberater, welche vorgenannte Schiffsfonds vermittelt hatten, sehen sich auch hohen Schadensersatzforderungen von geprellten Anlegern ausgesetzt, weil in vielen Fällen keine ausreichende Beratung von Anlegern stattfand.

Beispielsweise wurde nicht über Verlustrisiken aufgeklärt, ebenso wenig wie über eine Abhängigkeit der Charterraten und Schiffspreise von konjunkturellen Entwicklungen. ,,So erging es in einem Fall einer Mandantin von mir. Ihr wurden von der Postbank Finanzberatung AG die ,König & Cie. Produktentanker-Fonds II' sowie ,MPC Santa P-Schiffe 2' Fonds im Jahre 2007 vermittelt. Kurze Zeit später kam es, wie es kommen musste, und beide Fonds gerieten in eine erhebliche finanzielle Schieflage.", erklärt Cäsar-Preller.

Die Anlegerin investierte 82.000 EUR und musste spätestens nach einer Insolvenz der MS ,,Santa Petrissa", welche Teil des ,,MPC Santa P-Schiffe 2"-Fonds war, um ihr mühsam gespartes und investiertes Geld fürchten. Sie machte später Schadensersatzansprüche gegen die Postbank Finanzberatung AG, welche ihr die Fonds vermittelte, geltend. ,,Nach leidenschaftlichen Vergleichsverhandlungen und vollem Einsatz für unsere Mandantin konnten wir der Postbank Finanzberatung AG schließlich ein Vergleichsangebot abringen, welches unsere Mandantin auch annahm. Eine Verschwiegenheitserklärung gibt es für uns hier auch nicht.", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Vergleich sieht beispielsweise eine Zahlung von 65.000 EUR für die Anlegerin gegen Rückübertragung vorgenannter Beteiligungen vor. ,,Solch ein Vergleich kann als sehr guter und effizienter Abschluss eines Verfahrens gewertet werden und lässt auch für zukünftige Fälle hoffen. Es lohnt sich also, sich zu wehren und zu kämpfen.", so der Fachanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 04.02.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
cp

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