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S & K: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen TÜV-Süd-Mitarbeiter!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 635 Wörter · 319 Aufrufe
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Anleger wenden sich wegen TÜV-Bescheinigungen an den BSZ e.V.!

Neue Erkenntnisse im mutmaßlichen Anlagebetrugsfall S & K: Übereinstimmenden Medienberichten vom heutigen Tage zufolge (z.B. die Online-Ausgabe der Wirtschaftswoche www.wiwo.de vom 10.06.2015) wird von Seiten der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Mitarbeiter des TÜV Süd bzw. eines Tochterunternehmens des TÜV Süd wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug ermittelt.

S & K hatte für seine Anlagen unter anderem mit einer bzw. mehreren TÜV-Bescheinigung geworben, um Seriosität vorzutäuschen. TÜV Süd bzw. sein Tochterunternehmen hatte laut www.wiwo.de 90.000,- € Honorar für Dienstleistungen erhalten.

Der TÜV Süd hatte sich stets auf den Standpunkt gestellt, nur im Rahmen eines internen Audits die Grundstücksgeschäfte erfasst zu haben und kein Wertgutachten erstellt zu haben, insbesondere seien die Bescheinigungen nicht für den Gebrauch nach außen gedacht gewesen.

Die Frankfurter Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu wird in www.wiwo.de mit den Worten zitiert: „Dass so etwas nur intern genutzt wird, ist schon sehr lebensfremd. Wir gehen davon aus, dass das auch den Leuten vom TÜV bewusst war und sie zumindestens in Kauf genommen haben, dass möglicherweise dieses Zahlenwerk nicht zutreffend ist bzw. dann auch damit dient, andere Leute zu schädigen“.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner hatte auch bereits in einem Pilotverfahren gegen die TÜV Süd Management GmbH vor dem Landgericht München für einen Anleger geklagt, die dortige Klage des Anlegers wurde jedoch zunächst vom Landgericht München abgewiesen und wird nun im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München geführt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Bisher konnte der von uns auch im dortigen Berufungsverfahren geäußerte Verdacht der „Beihilfe zum Betrug“ leider nicht nachgewiesen werden, auch wenn wir Zeugen als Beweismittel angeboten haben.

Durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhoffen wir uns weitere wesentliche Erkenntnisse, die für Anleger auch Ansprüche gegen die TÜV SÜD Management GmbH begründen könnten. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.“

Fazit: Anleger, die sich bei Ihrer Anlage in den S & K-Fonds auch auf die Bescheinigungen des TÜV Süd verlassen haben, könnten somit mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wesentliche Erkenntnisse gewinnen, um gegen die TÜV Süd Management GmbH Ansprüche geltend machen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft S & K-Gruppe. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

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